Gebührenbescheid - was nun?

Ende Juni wurden von der Uni Gebührenbescheide an jede/n Studierende/n verschickt. Darin wirst Du aufgefordert, bei Deiner Rückmeldung den Semesterbeitrag und die Studiengebühren, also 722,83 Euro, auf das Uni-Konto zu überweisen.

Was Du jetzt unbedingt tun solltest: Widerspruch einlegen!

Warum?

  • Nur so erkennst Du den Gebührenbescheid nicht an. Wer keinen Widerspruch einlegt, erkennt den Gebührenbescheid formal an.
  • Der Widerspruch, in dem Du auch Deine Rückmeldung einfordern kannst, verändert das Rückmeldeverfahren: nicht die Verwaltungssoftware entscheidet, ob Du exmatrikuliert werden sollst (dadurch, dass sie registriert, wie viel Du gezahlt hast), sondern das Präsidium selbst muss in jedem Fall einzeln entscheiden.
  • Der Widerspruch kehrt die Entscheidung der Universität um: sie muss nicht für Dich ausfallen, obwohl Du nicht gezahlt hast, sondern (bei Ablehnung des Widerspruchs) gegen Dich, obwohl Du Widerspruch eingelegt hast und im Widerspruch z.B. auf den bereits gezahlten Semesterbeitrag verwiesen hast.

Widerspruch - aber wie?

  • Formulare zum Download (Formate: pdf / doc / odt) findest Du auf dieser Seite etwas weiter unten. Es gibt jeweils extra vorformulierte Widersprüche für Bafoeg-Empfänger und Studierende mit geringem Einkommen (bzw. Studis mit Eltern mit geringem Einkommen).
  • Du solltest den Widerspruch auf jeden Fall personalisieren. Wenn du also zum Beispiel 5 Geschwister hast, was sich stark auf die finanzielle Situation in deiner Familie auswirkt, dann schreibe dies dazu. Auch alles andere was dir einfällt, was möglicherweise deine argumentative Position verbesser kann, solltest du dazu schreiben.
  • Was du auf keinen Fall vergessen darfst: Die "XX" in der vorlage durch das richtige Datum zu ersetzen und den richtigen Namen in den Briefkopf eintzutragen!
  • Dann das ganze Formular ausgedruckt und unterschrieben per Post an das Uni-Präsidium schicken (Philipps-Universität Marburg, Universitäs-Präsidium, Karl-von-Frisch-Straße 4, D-35032 Marburg) oder persönlich vorbei bringen
  • Das ganze muss innerhalb von 30 Tage nach Erhalt des Bescheids passieren! Denn nur so lange läuft die Frist, in der Ihr das Recht habt, zu widersprechen.
  • Widerspruch kannst Du auch einlegen, wenn Du einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflichst stellst. Du solltest aber beides auf jeden Fall getrennt voneinander tun!

Widerspruch: Formulare