Die wichtigsten Fragen zum Boykott findet Ihr auf der Hauptseite unter
http://www.boykotthessen.de/hessen/faqs/
Mit Hilfe Eurer Fragen werden die FAQs kontinuierlich aktualisiert.
Wie hoch ist das Quorum für den Boykott in Marburg angesetzt?
Das Quorum, also die Mindestteilnehmendenzahl, damit der Boykott durchgeführt wird, liegt in Marburg bei 4000 Studierenden, das sind etwa 22 Prozent aller Marburger Studierenden.
Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich den Boykott bis zum Schluss mitmache. Hilft es, wenn ich die Gebühren trotzdem vorerst auf das Treuhandkonto überweise?
Unter anderem macht den Boykott für Dich sicher, dass Du jederzeit aussteigen kannst. Du kannst aber auch sicher gehen, dass bis Mitte Oktober, also bis zum Ende der Säumnis-/Ausschlussfrist die Beteiligung am Boykott für Dich ohne Konsequenzen bleibt. Zwischen Stichtag (20. August) und dem Ende der besagten Frist liegt also viel Zeit. Wenn Du uns erstmal hilfst, das Quorum zu erreichen, ist das schon ein Riesenschritt auf dem Weg zum Erfolg. Denn je mehr Studierende den Boykott unterstützen, desto größer ist unser Druck auf das Präsidium, um unsere Ziele zu erreichen.
Der Boykott klappt – und dann?
Im Fall eines erfolgreichen Boykotts werden wir Verhandlungen mit dem Präsidium der Universität und der Landesregierung aufnehmen. Die Universität wird im Falle eines erfolgreichen Boykotts sicher nicht nur Interesse an solchen Verhandlungen, sondern auch eine rechtliche Grundlage dafür haben: zum Zeitpunkt der Verhandlungen wird das Normenkontrollverfahren noch nicht entschieden sein. Damit bleibt auch die Unvereinbarkeit des Studienbeitragsgesetzes mit der hessischen Verfassung ein begründeter Verdachtsmoment, der zur Ablehnung des Gesetzes ausreicht.
Die Verhandlungen werden wir auf sehr sachliche und vernünftige, aber bestimmte Weise mit den oben genannten Stellen führen, um, ohne Studiengebühren zu zahlen, immatrikuliert zu werden. Nicht zuletzt weil wir selbst auch am im nächsten Semester regulär weiterstudieren wollen, werden wir also auf keinen Fall fahrlässig die Exmatrikulation von 4.000 Studierenden riskieren. Wir sind aber überzeugt, dass wir im Falle eines erfolgreichen Boykotts in einer guten Position für diese Verhandlungen sind.
Währenddessen werden wir selbstverständlich alle Boykottierenden kontinuierlich über den Stand der Verhandlungen informieren. Dazu wird diese Webseite zur Verfügung stehen, außerdem werden wir regelmäßig einen Newsletter per e-Mail an alle Teilnehmenden versenden.
Was, wenn die Uni mich und die 3999 anderen exmatrikulieren will?
Keine Uni kann das ernsthaft wollen. Mehrere Tausend Studierende zum Abbruch ihres Studiums zu zwingen, ist eine nicht wieder gut zu machende politische Entscheidung, die das Verhältnis der Uni zu ihren aktuellen und künftigen Studierenden nachhaltig beeinflusst. Aus dem ökonomischen Blickwinkel der Uni bedeuten 4000 Studierende weniger eine ernst zu nehmende Kürzung im Budget, die öffentlich gerne kleingeredet wird. Außerdem lebt auch die Stadt von Ihren Studierenden und die Universität von der Stadt, insofern z.B. der geplante Campusbau nur mit deren Unterstützung durchführbar ist.
Selbst mit dem unwahrscheinlichste aller Fälle beschäftigen wir uns aber. In unseren Gesprächen mit dem Präsidium wirken wir auf Nachfristen hin, damit sich alle wieder einschreiben können, wenn sie die geforderten Gebühren zahlen. Das gilt auch für diejenigen, die in Studiengängen studieren, die derzeit auslaufen, so z.B. viele Diplom- oder Magisterstudiengänge. Sie könnten sich „Wiedereinschreibung“ in ihrem regulären Fachsemester weiter studieren.
Bekomme ich rechtzeitig meinen Studiausweis und das Semesterticket?
Die Verschickung dieser Unterlagen ist mit Deiner Immatrikulation bzw. Rückmeldung verbunden. Das Semesterticket ist auch nicht gültig, ohne dass Du nachweisen kannst, dass Du an einer Universität immatrikuliert bist. Wir konzentrieren uns deshalb in den Verhandlungen darauf, dass wir alle vorbehaltlos eingeschrieben werden. Im Übrigen ist das „alte“ Semesterticket noch bis Ende September gültig.
Zudem versuchen wir, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, vom RMV Übergangs-Semestertickets zu organisieren, für all jene, die schon den Semesterbeitrag in Höhe von 222,83 Euro überwiesen haben, in dem ja auch der Anteil für das Semesterticket enthalten ist. Dieses könnte bspw. für den gesamten Oktober gelten.
Ich hab’s mir anders überlegt und will mein Geld zurück. Wie?
Das Geld auf dem Treuhandkonto bleibt ausschließlich Dein Eigentum und Du hast das Recht, es zu jedem Zeitpunkt des Boykotts zurückzufordern. Stelle dazu einen formlosen Antrag auf Rückzahlung an den Konto-Treuhänder (c/o AStA Marburg). Am besten tust Du das per Einschreiben mit Rückschein, so weißt Du, dass der Antrag auf jeden Fall angekommen ist. Dir werden dann innerhalb weniger Tage die 500 Euro zurück überwiesen.
Du kannst auch eine formlose kurze mail an info@boykott-marburg.de schicken, in der allerdings auf jeden Fall deine Matrikelnummer angegeben sein muss, damit wir die Echtheit der Email überprüfen können.
Können durch verspätete Überweisung der Studiengebühren Säumnisgebühren erhoben werden?
Für eine verspätete Überweisung der Studiengebühren werden in keinem Fall von der Uni Säumnisgebühren veranschlagt, da sie an den Semesterbeitrag gebunden sind, den Du ja fristgerecht auf das Uni-Konto überweist.
Ich will mein Geld keinesfalls an die Uni überweisen, auch nicht, wenn der Boykott scheitert. Ist das möglich?
Ja. Dazu musst Du lediglich auf dem Überweisungsträger im Feld "Verwendungszweck" neben Namen, Matrikelnummer und Bestätigung der AGBs das Kürzel "Rück" eintragen. So wird das Geld im Falle eines Scheitern des Boykotts an dich zurück überwiesen.
...können nun auch auf Uni-TV bewundert werden.
So könnt Ihr - fast live - bei einer Boykott-Info dabei sein oder beim Gespräch des AK Boykott mit dem Unipräsidenten am Tisch sitzen.
Will Nienhaus wirklich 4000 Studierende exmatrikuieren?
Und warum hält er sich schon jetzt einen Termin mit uns und der Landesregierung frei?
Diese Internetpräsenz wird betrieben von: