Information für Erstsemester

 

Du beginnst in diesem Wintersemester Dein Studium an der Philipps-Universität?

Dann trifft Dich das Studienbeitragsgesetz bereits in voller Härte: ab Deinem ersten Studiensemester sollst Du Studiengebühren zahlen. Von den Möglichkeiten, Widerspruch einzulegen, erfährst Du in der Rubrik „Widerspruch“. Wenn Du Widerspruch einlegst, erkennst Du den Gebührenbescheid formal nicht an und hältst Dir weitere Möglichkeiten offen, dagegen vorzugehen. Der Widerspruch bedeutet für Dich keinerlei Risiko.

 

Darüber hinaus kannst auch Du am Boykott der Studiengebühren  teilnehmen!

Dir kommt die Uni dabei sogar entgegen: immatrikuliert wirst Du nämlich unabhängig von der Gebührenzahlung. Um Dich einzuschreiben, überweist Du lediglich den Semesterbeitrag von 222,83 Euro auf das Konto der Universität und bist damit immatrikuliert. Du bekommst dann Deinen Studienausweis, Immatrikulationsbescheinigungen für BAFöG und Kindergeld sowie das Semesterticket zugeschickt. Die Uni wird Dir nach Deiner Immatrikulation eine Frist setzen (in der Regel 4 Wochen), innerhalb derer Du die Studiengebühren in Höhe von 500 Euro nachzahlen sollst. Diese kannst Du dann, genau wie alle anderen Studierenden, auf das Treuhandkonto überweisen, das von Rechtsanwalt Gunther Specht betreut wird und nur an Dich oder die Uni weiter überwiesen werden kann. Das Geld bleibt jederzeit Dein Eigentum und Du kannst es ebenfalls zu jedem Zeitpunkt des Boykotts zurückfordern.