Wichtig: Damit Ihr beim Boykott mitmachen könnt, müsst Ihr die unten aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren! Dies ist auf dem Überweisungsträger durch die Angabe "AGB akzeptiert" zu kennzeichnen.
ALLGEMEINES:
Mit der Einzahlung auf das vom Verein zur Förderung eines gebührenfreien Studiums an der Philipps-Universität Marburg e.V. durch Rechtsanwalt Gunther Specht, c/o AStA Marburg eingerichtete Treuhandkonto bei der GLS Gemeinschaftsbank eG, Konto-Nr. 600 453 7400, akzeptiert die Einzahlerin bzw. der Einzahler die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Durch die Einrichtung eines anwaltlich betreuten Treuhandkontos soll die solidarische Durchführung eines erfolgreichen Boykotts der Studiengebühren an der Universität Marburg im Wintersemester 2007/08 gefördert werden. Verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung und Durchführung des Boykotts ist ausschließlich der Verein zur Förderung eines gebührenfreien Studiums an der Philipps-Universität Marburg (nachstehend: Verein).
2. Einzahlungen dürfen ausschließich von Studierenden oder zugunsten von Studierenden an der Universität Marburg durchgeführt werden. Das Geld verbleibt im Eigentum des Einzahlers oder der Einzahlerin. Einzahlungen sind von Vollzeitstudierenden ausschließlich in Höhe eines Betrages von 500 Euro zulässig. Studierende eines bewilligten Teilzeitstudiums zahlen einen gemäß der von der Philipps-Universität Marburg zu beschließenden Satzung festgelegten Betrag ein. Einzahlungen in anderer Höhe nehmen am Boykott nicht teil und werden, soweit technisch möglich, unverzüglich an den Einzahler zurück überwiesen.
3. Im Feld „Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers müssen die Matrikelnummer, nachfolgend ein Leerzeichen und der vollständige Name des/ der Studierenden angegeben sein, unter welchem er/ sie an der Universität Marburg eingeschrieben sind. Für Nachteile, die durch falsch, unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Überweisungsträger entstehen, haftet der Einzahler/ die Einzahlerin.
Des Weiteren muss auf dem Überweisungsträger vermerkt werden „AGBs akzeptiert“.
Das Kürzel „Rück“ auf dem Überweisungsträger weist den Treuhänder bzw. die von ihm Bevollmächtigten an, das Geld bei Scheitern des Boykotts nicht an die Universität weiterzuleiten, sondern dem Einzahler/ der Einzahlerin zurück zu überweisen.
4. Um einen reibungslosen und transparenten Ablauf des Boykotts zu gewährleisten, trägt sich der Einzahler/ die Einzahlerin auf der Homepage www.boykott-marburg.de auf eine Mailing-Liste ein. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich der Kontaktaufnahme- und Aufrechterhaltung sowie der Gewährleitung des Informationsflusses während des Boykotts. Dementsprechend werden die Daten nach Beendigung des Boykotts vollständig gelöscht.
5. Die eingezahlten Beträge verbleiben auf dem Treuhandkonto, bis vom Verein festgestellt worden ist, ob der Boykott erfolgreich ist oder abgebrochen wird. Dies wird umgehend öffentlich bekannt gegeben.
Im Erfolgsfall wird das empfangene Geld an die Einzahlerin/den Einzahler zurück überwiesen. Dies gilt auch, wenn die Einzahlenden zugunsten eines/ einer Studierenden gezahlt haben.
Im Falle des Abbruchs des Boykotts werden die eingezahlten Beträge umgehend unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der Studiengebühren an die Universität Marburg überwiesen. Die Einzahler und Einzahlerinnen verzichten insoweit auf die Rückzahlung der überwiesenen Beträge. Wenn sie auf dem Überweisungsträger das Kürzel „Rück“ angegeben haben, wird das Geld auch bei Scheitern des Boyotts an den Einzahler/ die Einzahlerin zurück überwiesen.
Eine andere Verwendung der eingezahlten Beträge, insbesondere Auszahlungen an andere Personen o. Ä., ist nicht möglich.
6. Der Boykott gilt als erfolgreich, wenn alle Studierenden, die keine Studiengebühren gezahlt haben, immatrikuliert bleiben und ihnen durch die Teilnahme am Boykott auch keine sonstigen Nachteile seitens der Universität Marburg entstehen.
7. Der Boykott wird unter folgenden Umständen abgebrochen:
a. Bis zum 20.08.2007 (in jedem Fall aber drei Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist) beteiligen sich weniger als 4.000 Studierende am Boykott.
b. Nach dem Stichtag fällt die Beteiligung unter das angegebene Quorum.
c. Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen nach Erreichen des vorgegebenen Quorums scheitern. In diesem Fall wird der Verein die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geeigneter Weise an der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise beteiligen. Dies kann beispielsweise durch eine Vollversammlung aller Boykottierenden geschehen.
8. Bis zur Feststellung über das Ergebnis des Boykotts hat jeder Einzahler/ jede Einzahlerin das Recht, seine/ ihre Einzahlung zurück zu fordern. Hierzu ist eine schriftliche Aufforderung unter Nennung der Matrikelnummer an Rechtsanwalt Gunther Specht, c/o Verein zur Förderung eines gebührenfreien Studiums an der Philipps-Universität Marburg e.V., Erlenring 5, 35037 Marburg, erforderlich. Dies ist auch per E-Mail möglich. Die E-Mail-Adresse des Rechtsanwalts lautet rechtsanwalt.specht@gmx.de . Die Rückzahlung erfolgt binnen zehn Werktagen auf das Konto des Einzahlers/ der Einzahlerin.
9. Der Verein wird den teilehmenden Studierenden auf Wunsch Zwischenstände des Treuhandkontos mitteilen.
10. Etwaige Zinserträge auf dem Treuhandkonto stehen dem Verein zu, der diese ausschließlich zweckgebunden zur Deckung der Anwaltskosten verwendet. Bleiben nach Ende des Boykotts Zinserträge übrig, so werden diese ausschließlich im Sinne des in der Vereinssatzung festgelegten Vereinszweckes verwendet.
11. Hinweis: Die Einzahlung auf dem Treuhandkonto ist eine persönliche und politische Entscheidung der Studierenden. Sie schützt nicht vor einer möglichen Exmatrikulation, sollte das Quorum erreicht und der Boykott durchgeführt werden. Der Verein haftet nicht für etwaige Nachteile, die sich aus einer nicht oder verspätet erfolgten Zahlung von Studiengebühren ergeben können. Dies gilt insbesondere auch für den Fall einer Rücküberweisung von eingezahlten Beträgen, die im Fall eines Abbruchs des Boykotts auf ausdrücklichen Wunsch von Studierenden erfolgt.
12. Vertragspartner und Haftender gegenüber den einzahlenden Studierenden aus jeglichem Rechtsgrund ist ausschließlich der Verein, welcher mit dem kontoführenden Rechtsanwalt eine gesonderte vertragliche Vereinbarung trifft.
Vertragliche oder sonstige Ansprüche der einzahlenden Studierenden gegenüber dem kontoführenden Rechtsanwalt oder dessen Kanzlei bestehen nicht. Vorsorglich verzichten die einzahlenden Studierenden insoweit auf jegliche Ansprüche.
13. Persönliche Daten, welche in der Verbindung mit der Überweisung erhoben werden, werden ausschließlich verwendet, um die eingezahlten Beträge an die Einzahler und Einzahlerinnen zurück zu zahlen oder an die Universität Marburg zu überweisen. Die E-Mail Adresse wird vom Verein vertraulich behandelt und ausschließlich zu Zwecken der Kontaktaufnahme und -aufrechterhaltung während des Boykotts genutzt. Nach Beendigung der Boykottmaßnahmen werden die Datensätze vollständig gelöscht.
14. Für Ansprüche, die auf Grund dieses Vertrages erhoben werden sollten, gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Erklärung des Vereins, dass der Boykott erfolgreich beebdet ist oder abgebrochen wird.
15. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend die gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Marburg.
...können nun auch auf Uni-TV bewundert werden.
So könnt Ihr - fast live - bei einer Boykott-Info dabei sein oder beim Gespräch des AK Boykott mit dem Unipräsidenten am Tisch sitzen.
Will Nienhaus wirklich 4000 Studierende exmatrikuieren?
Und warum hält er sich schon jetzt einen Termin mit uns und der Landesregierung frei?
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