
Rechtsanwalt Dr. Bernd Hoppe betreut im Auftrag des AStA das Treuhandkonto und kümmert sich um die treuhänderische Durchführung der Überweisungen. Er handelt ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dr. Bernd Hoppe hatte zu seiner Studienzeit selbst ein Amt im AStA der Uni Gießen inne und teilt auch die politischen Ansichten des AStA der Uni Kassel.
Anschrift:
Dr. Bernd Hoppe
Kanzlei Dr. Hoppe und Coll.
Zentgrafenstraße 128
34130 Kassel
Der Boykott als politische Reaktion
Die Zahlung der Studiengebühren soll in der Weise boykottiert werden, dass diese Gebühren nicht an die Universität, sondern auf ein Rechtsanwaltstreuhandkonto gezahlt werden. Auf diese Weise soll politischer Druck ausgeübt werden, um die Landesregierung zum Einlenken zu zwingen.
Die eingezahlten Beträge verbleiben auf dem Treuhandkonto, bis vom ASTA festgestellt worden ist, ob der Boykott erfolgreich ist, oder abgebrochen wird. Dies wird umgehend öffentlich bekannt gegeben werden.
Im Erfolgsfall wird das empfangene Geld an die Einzahlerin/den Einzahler zurück überwiesen. Dies gilt auch, wenn die Einzahlenden zugunsten eines/einer Studierenden gezahlt haben.
Im Falle des Abbruchs des Boykotts werden die eingezahlten Beträge umgehend unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der Studiengebühren an die Universität Kassel überwiesen.
Die Einzahlerinnen und Einzahler verzichten insoweit auf die Rückzahlung der überwiesenen Beträge. Einzahlerinnen und Einzahler, die auch in diesem Falle eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages wünschen, müssen dies explizit auf dem Verweisungsträger vermerken, und zwar durch das Kürzel „Rück“ im Feld „Verwendungszweck“.
Eine andere Verwendung der eingezahlten Beträge, insbesondere Auszahlungen an andere Personen, ist nicht möglich.
Widerspruch gegen Gebührenbescheide
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Studiengebühren sind Gebührenbescheide der Universität Kassel, die in den nächsten Tagen versandt werden. Neben dem Boykott ist es deshalb ratsam, auch rechtlich gegen die Gebührenbescheide vorzugehen. Hierzu ist es erforderlich, dass gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats nach Zugang ein sogenannter Widerspruch erhoben wird. Andernfalls würde der Gebührenbescheid bestandskräftig und könnte nicht mehr angefochten werden. Gleichzeitig sollte ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheides gestellt werden, um Rechtsnachteile durch die Nichtzahlung zu vermeiden. Das Widerspruchsschreiben ist an jene Stelle zu richten, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides als Adressat des Widerspruchs genannt ist. Dies wird die Universität Kassel sein. Ein Vordruck des Schreibens wird in kürze hier zum Download verfügbar sein.
Diese Internetpräsenz wird betrieben von: