Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Einzahlung auf das von Rechtsanwalt Dr. Bernd Hoppe (Kanzlei Dr. Hoppe und Coll., Zentgrafenstraße 128, 34130 Kassel) geführte Treuhandkonto bei der Kasseler Sparkasse, Konto-Nr.: 1063186368, akzeptiert die Einzahlerin bzw. der Einzahler die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

  1. Durch die Einrichtung eines Rechtsanwalt-Treuhandkontos soll die solidarische Durchführung eines erfolgreichen Boykotts der Studiengebühren an der Universität Kassel im Sommersemester 2007 gefördert werden.
  2. Einzahlungen dürfen ausschließlich von Studierenden oder zugunsten von Studierenden an der Universität Kassel durchgeführt werden.
  3. Im Feld „Kunden-Referenznummer-Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers müssen die Matrikelnummer, nachfolgend ein Leerzeichen und der vollständige Name der Einzahlerin oder des Einzahlers sowie Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) des Einzahlerkontos angegeben sein, unter welchem die Einzahlerin/der Einzahler an der Universität Kassel eingeschrieben sind. Für Nachteile, die durch falsch, unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Überweisungsträger entstehen, haftet der Einzahler/die Einzahlerin.
  4. Die eingezahlten Beträge verbleiben auf dem Treuhandkonto, bis festgestellt worden ist, ob der Boykott erfolgreich ist oder abgebrochen wird. Dies wird umgehend öffentlich bekannt gegeben werden. Im Erfolgsfall wird das empfangene Geld an die Einzahlerin/den Einzahler zurück überwiesen. Dies gilt auch, wenn die Einzahlenden zugunsten eines/einer Studierenden gezahlt haben. Im Falle des Abbruchs des Boykotts werden die eingezahlten Beträge umgehend unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der Studiengebühren an die Universität Kassel überwiesen. Die Einzahler und Einzahlerinnen verzichten insoweit auf die Rückzahlung der überwiesenen Beträge. Einzahler und Einzahlerinnen, die auch in diesem Fall eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages wünschen, müssen dies explizit auf dem Überweisungsträger vermerken, und zwar durch das Kürzel „Rück“ im Feld „Verwendungszweck“. Eine andere Verwendung der eingezahlten Beträge, insbesondere Auszahlungen an andere Personen o. ä., ist nicht möglich.
  5. Der Boykott gilt als erfolgreich, wenn alle Studierenden, die keine Studiengebühren gezahlt haben, immatrikuliert bleiben und ihnen durch die Teilnahme am Boykott auch keine sonstigen Nachteile seitens der Universität Kassel entstehen.
  6. Der Boykott wird unter folgenden Umständen abgebrochen:
    1. Bis zu einem noch festzulegenden Stichtag beteiligen sich weniger als 22 Prozent der Kasseler Studierenden am Boykott.
    2. Nach dem Stichtag fällt die Beteiligung unter das angegebene Quorum.
    3. Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen nach Erreichen des vorgegebenen Quorums scheitern. In diesem Fall werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geeigneter Weise an der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise beteiligt. Dies kann beispielsweise durch eine Urabstimmung geschehen.
  7. Bis zur Feststellung über das Ergebnis des Boykotts hat jeder Einzahler/jede Einzahlerin das Recht, seine/ihre Einzahlung zurück zu fordern. Hierzu ist eine schriftliche Aufforderung unter Nennung der Matrikelnummer, Name, Anschrift an Rechtsanwalt Dr. Bernd Hoppe erforderlich. Die Rückzahlung erfolgt ca. binnen einer Woche auf das Konto des Einzahlers/der Einzahlerin.
  8. Der AStA wird regelmäßig die aktuellen Kontostände veröffentlichen und Studierenden auf Wunsch Zwischenstände mitteilen. Etwaige Zinserträge auf dem Treuhandkonto stehen dem AStA der Universität Kassel zu, der diese ausschließlich zweckgebunden zur Deckung der Kosten der Boykottkampagne und/oder zur Förderung sonstiger Aktivitäten zugunsten eines gebührenfreien Studiums nutzen wird.
  9. Hinweis: Die Einzahlung auf dem Treuhandkonto ist eine persönliche und politische Entscheidung der Studierenden. Sie schützt nicht vor einer möglichen Exmatrikulation, sollte das Quorum erreicht und der Boykott durchgeführt werden. Der AStA Kassel haftet nicht für etwaige Nachteile, die sich aus einer nicht oder verspätet erfolgten Zahlung von Studiengebühren ergeben können. Dies gilt insbesondere auch für den Fall einer Rücküberweisung von eingezahlten Beträgen, die im Fall eines Abbruchs des Boykotts auf ausdrücklichen Wunsch von Studierenden erfolgt.
  10. Vertragspartner und Haftender gegenüber den einzahlenden Studierenden aus jeglichem Rechtsgrund ist ausschließlich der Allgemeine Studierendenausschuss der Universität Kassel, welcher mit dem kontoführenden Rechtsanwalt eine gesonderte vertragliche Vereinbarung trifft. Vertragliche oder sonstige Ansprüche der einzahlenden Studierenden gegenüber dem kontoführenden Rechtsanwalt oder dessen Kanzlei bestehen nicht. Vorsorglich verzichten die einzahlenden Studierenden insoweit auf jegliche Ansprüche.
  11. Persönliche Daten, welche in der Verbindung mit der Überweisung erhoben werden, werden ausschließlich verwendet, um die eingezahlten Beträge an die Einzahler und Einzahlerinnen zurück zu zahlen oder an die Universität Kassel zu überweisen. Nach Beendigung der Boykottmaßnahmen werden die Datensätze vollständig gelöscht.
  12. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend die gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel.