Folgende Beschlüsse wurden am 06.06.2007 im Senat, dem höchsten Gremium der Universität gefasst
- Der Senat hält an seinem Beschluss vom 26.04.2006 fest und fordert die Hessische Landesregierung sowie den Hessischen Landtag zur Rücknahme des Studienbeitragsgesetzes (HStBeiG) auf.
- Der Senat fordert das Präsidium auf, sich dafür einzusetzen und rechtlich zulässige Spielräume zu erörtern, dass Studierende, die für das WS 2007/2008 den Semesterbeitrag an die Universität entrichten, jedoch die Zahlung des Studienbeitrags nach Erhalt eines Beitragsbescheids auf ein Treuhandkonto leisten und dies nachweisen, mindestens bis zur Veröffentlichung der Entscheidung des Hessischen Staatgerichtshofs über die beiden anhängigen Klagen bzgl. der Verfassungsmäßigkeit der HStBeiG nicht exmatrikuliert werden.
- Der Senat fordert das Präsidium auf, im Falle etwaiger Verhandlungen zwischen der Studierendenschaft und der Landesregierung, die im Zusammenhang mit dem von den Studierenden organisierten Boykott der Studienbeiträge stehen, die Studierenden zu unterstützen.
- Der Senat ersucht das Präsidium, bis zum 30.06.2007 einen schriftlichen Bericht über die möglichen Auswirkungen der Exmatrikulation von 5000 Studierenden an der Justus-Liebig-Universität vorzulegen, der insbesondere auf die finanziellen Folgen für die Universität eingeht.