How to do the Widerspruch

8.700 Studierende der JLU Gießen haben in der letzten Woche ihren Studiengebührenbescheid erhalten. Jetzt bleibt die Frage, was ihr dagegen tun könnt. Wir fordern euch alle dazu auf, Wderspruch gegen den Bescheid einzulegen! Aber was bedeutet ein Widerspruch eigentlich und was muss dafür getan werden. Um das zu erklären hat unser Anwalt Peter Welsch ein Merkblatt erstellt:

Verfahren bei Einlegen von Widerspruch gegen Gebührenbescheide:

 

  1. Wer den Gebührenbescheid erhält, sollte sich das Zustelldatum vermerken. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung.
  2. Form des Widerspruchs: Die Gebührenbescheide müssen eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, die unbedingt beachtet werden sollte. Der Widerspruch muß mindestens schriftlich bei der JLU Gießen eingelegt werden.
  3. Begründung des Widerspruchs: Eine Begründung ist nicht zwingend vorgeschrieben und kann auch nachgereicht werden, empfiehlt sich aber. Grundsätzlich müssen die Behörden und Gerichte umfassend prüfen, so daß auch nicht vom Widerspruchsführer vorgebrachte Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind.
  4. Bei Mustern für eine Begründung ist zu beachten, daß sie nicht auf Besonderheiten des Einzelfalls zugeschnitten sind. Es empfiehlt sich, solche Besonderheiten in jedem Fall ergänzend vorzutragen. 
  5. Folgen des Widerspruchs: Der Widerspruch hat nicht zur Folge, daß die festgesetzten 500,- € nicht zu zahlen wären. Er hat keine „aufschiebende Wirkung“. Er könnte im Falle des Erfolgs nur zu einer Rückzahlung führen. Wer dies ändern will, muß beim Verwaltungsgericht Gießen einen Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung stellen. Es wird dann in einem Eilverfahren geprüft, ob sofort gezahlt werden muß.
  6. Kosten: Ein Antrag beim Verwaltungsgericht verursacht Kosten. Diese werden hier voraussichtlich nicht sehr hoch sein; eine genaue Summe kann noch nicht genannt werden, weil die Streitwertfestsetzung des Gerichts maßgeblich ist. Es kann aber Prozeßkostenhilfe beantragt werden, dann ist das Verfahren kostenfrei. Ob Prozeßkostenhilfe gewährt wird, richtet sich nach den Erfolgsaussichten und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers.
  7. Muß ich Widerspruch einlegen? Die Bescheide werden voraussichtlich die Gebührenpflicht auch schon für künftige Semester festlegen. Wer keinen Widerspruch einlegt, ist an den Bescheid gebunden. Die Bescheide werden voraussichtlich vorläufig erfolgen für den Fall, daß die Verfassungswidrigkeit der Studiengebühren nicht festgestellt wird. Dies ersetzt aber keinen Widerspruch, wenn individuelle Gesichtspunkte berücksichtigt werden sollen. Auch kann, wer keinen Widerspruch einlegt, das Verwaltungsgericht nicht mit Aussicht auf Erfolg bemühen und muß dann in jedem Fall die Gebühr bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit zahlen. 

 

Und hier ist der von unserem Anwalt erstellte Mustergebührenbescheid sowie das Merkblatt.

Ihr müsst beachten, dass das Muster sind und ihr sie gegebenenfalls noch um persönliche Aspekte ergänzen solltet. Und nicht vergessen Name, Adresse, Datum, Datum des Gebührenbescheids und eure Matrikelnummer einzutragen.

Weitere Infos. wie ihr den Verwaltungsaufwand für die Uni erhöhen könnt findet ihr auf www.protest-giessen.de , zusammengestellt vom Protest Plenum Gießen.

Achtung: Boykott beendet!

Zunächst die Pressemitteilung des AStA, weitere Informationen folgen.

Für alle die bereits auf das Treuhandkonto überwiesen haben gilt: Unser Anwalt wird euch das Geld so schnell wie möglich zurück überweisen!

Gießen (pm). Der AStA der Uni Gießen bricht den Boykott der Studiengebühren ab. Damit zieht der AStA die Konsequenz aus den massiven repressiven Maßnahmen der Uni gegen den Protest der Studierenden. Unmöglich gemacht wurde der Boykott durch die jetzt öffentlich gewordenen verschiedenen Zahlungsfristen. Bis vor kurzem ging die Studierendenvertretung von einer einheitlichen Zahlungsfrist aus. Die Hochschulleitung erklärte nun, sie werde mehrere Verschickungen der Gebührenbescheide und damit auch mehrere Zahlungsfristen festsetzen. Dies bedeutet, dass ein Quorum zu einem bestimmten Datum, wie es die Vollversammlung der Studierenden beschlossen hatte, nicht zu Stande kommen kann. „Durch die unterschiedlichen Zahlungsfristen kann nicht mehr gewährleistet werden, dass Einzelne bei Erreichen des Quorums nicht einzeln exmatrikuliert werden. Die Schutzfunktion des Quorums wird damit unterlaufen“ sagt Erkan Ertan.

Die Hochschulleitung hat sich mit ihrem Vorgehen über einen Beschluss des Senats hinweggesetzt, der vor wenigen Wochen eine Boykottunterstützung beschlossen hatte. Darüber hinaus ließ die Hochschulleitung wochenlang die Studierenden der JLU Gießen über das Verfahren der Gebührenerhebung im Unklaren.

Selbst gegenüber dem AStA gab es keinerlei Informationen. Anfragen wurden erst Wochen später auf mehrfaches Drängen beantwortet.

„Die Maßnahmen der Hochschulleitung zeichnen sich derzeit durch Intransparenz aus. Insgesamt lässt das Verfahren zur Gebührenerhebung nur den Schluss zu, dass sich die Hochschulleitung konsequent gegen die Studierenden stellt“, so Nathalie Meyer.

Der Boykott-Abbruch bedeutet indes nicht, dass der AStA Zweifel an der Wirksamkeit und Legitimität dieser Protestform hat. Die Forderung nach freien Zugang zu Bildung wird auch weiterhin mit Nachdruck verfolgt. Gemeinsam mit seinen BündnispartnerInnen wird sich der AStA weiterhin vehement der neoliberalen Politik von Landesregierung und Hochschulleitung in den Weg stellen.

„Wir fordern alle Studierenden dazu auf, gegen die Gebührenbescheide Widerspruch einzulegen. Die Studierende sollten alle verwaltungsjuristischen Möglichkeiten ausschöpfen, um Gebühren zu verhindern oder zu verzögern. Da die Universitätsleitung mir ihrem Vorgehen gezeigt hat, auf wessen Seite sie steht, rufen wir alle Studierenden zu zielgerichteten Protestaktionen gegen die Universität auf“, führt Meyer aus.

Die Uni hat sich nicht nur als verlängerter Arm der Landesregierung erwiesen, sondern führt den angeblichen  Druck der Landesregierung an, um ihre Politik gegen die Interessen der Studierenden zu rechtfertigen. „In den kommenden Wochen und Monaten werden wir zeigen, dass es ein Fehler war, die Studierenden so offen vor den Kopf zu stoßen“, erklärt Ertan abschließen.

Studiengebührenboykott Gießen

Auf der studentischen Vollversammlung am 30.05. wurde mit einer überwältigenden Mehrheit der Boykott für die Uni Gießen beschlossen. Auf diesen Seiten findet ihr nähere Informationen. Hier werden die neuesten Infos veröffentlicht, deswegen am besten einfach in ein paar Tagen nochmal vorbeischauen.