Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt

Widerspruch

Widerspruch und Boykott sind zwei Paar Schuhe: Es ist zwar nicht schlecht, beide zu haben, aber beim Boykott kann auch mitmachen, wer keinen Widerspruch eingelegt hat. Die beiden Aktionen ergänzen sich, müssen aber nicht zwingend aufeinander folgen.

Warum widersprechen?

Ein Widerspruch ist eine außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, mit dem du gegen einen Verwaltungsakt (in diesem Falle Gebührenbescheid) vorgehen kannst. Das Widerspruchsverfahren wird von der Univerwaltung selbst durchgeführt und auch von ihr entschieden, jedoch steht es einem offen, bei Ablehnung des Widerspruchs durch die Uni eine gerichtliche Klage zu erheben.

WICHTIG: Ohne vorherigen Widerspruch werden Klagen vor Gericht in der Regel abgewiesen!

Deshalb:

Egal ob ihr Klage erheben wollt oder nicht - erstmal Widerspruch einlegen!

Das Widerspruchsverfahren ist für euch auf jeden Fall KOSTENLOS, wenn ihr die von uns zur Verfügung gestellten Vordurcke und Begründungen verwendet. Solange euer Widerspruch eine Begründung enthält, die eine gerichtliche Klage rechtfertigen würde (und dafür gibt es sehr viele Gründe), kann er nicht als "unzulässig" oder "unbegründet" angesehen werden.

Wie?

    WICHTIG:

    Wenn euer Gebührenbescheid FEHLER enthält - z.B. euer Studienguthaben falsch berechnet wurde, ihr eigentlich von den Gebühren befreit seid etc. - ERGÄNZT den Vordruck auf Seite 1 um die jeweiligen Punkte (muss kein Juristendeutsch sein!).

     

    1.Vordruck runterladen

     und mit einem Text-Editor öffnen (z.B mit Word oder Open Office,...)

     

    • Alle Vollzeitstudierenden, die KEIN BaföG bekommen verwenden den allgemeinen Widerspruch:

    (Widerspruch allgemein)

     

    • Alle BaföG-Empfänger(innen) bitte dieses Formular:

    (Widerspruch BaföG)

     

    • Anerkannte Teilzeitstudierende (für das WS 07/08), die einen Bescheid in Höhe von 500,-  erhalten haben:

    (Widerspruch Teilzeit)

     

    Eine Kombination aus Teilzeit und BaföG ist natürlich auch möglich.

     

    2. Persönliche Daten, Datum und Ort eintragen

    • Vollständige Anschrift im Absender-Feld und Matrikelnummer
    • Ort und Datum (oben rechts)

    3. Ergänzungen

    • bei fehlerhaften Bescheiden (Studienguthaben, Befreiung usw.) einen weiteren Punkt auf Seite 1 hinzufügen
    • Darin kurz und nüchtern angeben, was deiner Meinung nach schief gelaufen ist (muss kein Juristendeutsch sein). Ggf längere Ausführungen auf Seite 2 einfügen
    • Keine Angst wegen der Formulierung - der Widerspruch kann deshalb nicht ungültig werden!

    4. Unterschreiben und Abschicken

    • in der Regel genügt es, den Widerspruch als normalen Brief zu verschicken
    • In besonders wichtigen Fällen, ist aber ein Einschreiben mir Rückschein zu empfehlen