
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Widerspruch und Boykott sind zwei Paar Schuhe: Es ist zwar nicht schlecht, beide zu haben, aber beim Boykott kann auch mitmachen, wer keinen Widerspruch eingelegt hat. Die beiden Aktionen ergänzen sich, müssen aber nicht zwingend aufeinander folgen.
Ein Widerspruch ist eine außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren, mit dem du gegen einen Verwaltungsakt (in diesem Falle Gebührenbescheid) vorgehen kannst. Das Widerspruchsverfahren wird von der Univerwaltung selbst durchgeführt und auch von ihr entschieden, jedoch steht es einem offen, bei Ablehnung des Widerspruchs durch die Uni eine gerichtliche Klage zu erheben.
WICHTIG: Ohne vorherigen Widerspruch werden Klagen vor Gericht in der Regel abgewiesen!
Deshalb:
Egal ob ihr Klage erheben wollt oder nicht - erstmal Widerspruch einlegen!
Das Widerspruchsverfahren ist für euch auf jeden Fall KOSTENLOS, wenn ihr die von uns zur Verfügung gestellten Vordurcke und Begründungen verwendet. Solange euer Widerspruch eine Begründung enthält, die eine gerichtliche Klage rechtfertigen würde (und dafür gibt es sehr viele Gründe), kann er nicht als "unzulässig" oder "unbegründet" angesehen werden.
WICHTIG:
Wenn euer Gebührenbescheid FEHLER enthält - z.B. euer Studienguthaben falsch berechnet wurde, ihr eigentlich von den Gebühren befreit seid etc. - ERGÄNZT den Vordruck auf Seite 1 um die jeweiligen Punkte (muss kein Juristendeutsch sein!).
und mit einem Text-Editor öffnen (z.B mit Word oder Open Office,...)
Eine Kombination aus Teilzeit und BaföG ist natürlich auch möglich.
09/18/07
Am Boykott beteiligt haben sich:
Boykottierende:
1021
Das entspricht:
510.500,-€
Die Studiengebühren wurden am 18.09.2007 von der Rechtsanwältin Eva Jochim an die Johann Wolfgang Goethe Universität überwiesen.
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