
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Stichtag für die Einzahlung auf das Treuhandkonto ist
Am Abend diesen Tages wird der Kontostand überprüft und ermittelt, ob mindestens 6000 Studierende eingezahlt haben. Falls nicht, werden alle Gelder unverzüglich an die Uni weitergeleitet.
Überweist deshalb bis SPÄTESTENS
auf das Konto, um die Buchungsverzögerung auszugleichen.
Achtung, veränderte Rückmeldefrist.
Die Rückmeldefrist für das Wintersemester endet am 21.September. Bis dahin müsst ihr den Semesterbeitrag an die Uni überwiesen haben.
Mahngebühren:
Die Uni erhebt Mahngebühren, falls der Semesterbeitrag nach dem 21.9. überwiesen wird. Diese 15€ beziehen sich nur auf den Semesterbeitrag.
Das heißt, wer den Semesterbeitrag pünktlich an die Uni überwiesen hat und die 500€ Studiengebühr auf das Treuhandkonto, muss KEINE Mahngebühren zahlen.
Mahnfrist:
Die Mahnfrist endet aller Voraussicht nach (wie gewohnt) am 01.Oktober. Erst da kann dich die Uni wegen nicht bezahlter Beiträge (Studiengebühren oder Semesterbeitrag) exmatrikulieren. Sie MUSS dir aber nochmals eine schriftliche Mahnung zuschicken, in der dieser Termin explizit genannt wird.
Bis zum Ende der Mahnfrist gibt es keine Rechtsgrunglage für eine Zwangsexmatrikulation seitens der Uni und man kann sich völlig risikofrei am Boykott beteiligen.
09/18/07
Am Boykott beteiligt haben sich:
Boykottierende:
1021
Das entspricht:
510.500,-€
Die Studiengebühren wurden am 18.09.2007 von der Rechtsanwältin Eva Jochim an die Johann Wolfgang Goethe Universität überwiesen.
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