Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt

Sicherheit des Treuhandontos

Sicherlich fragt ihr euch, ob eure 500€ auf dem Treuhandkonto in guten Händen sein werden. Um dies beurteilen zu können, hier ein paar Hintergrundinfos:

 

Wie ihr seht, sind insbesondere 2 Vertragswerke von Bedeutung:

1. Treuhandvertrag:

Dieser erteilt der Anwältin den Auftrag zum Einrichten und Verwalten des Treuhankontos (THK).

Darin wird festgehalten:

  • Es dürfen vom THK aus NUR Überweisungen an die Uni-Frankfurt oder Rücküberweisungen an die Boykottierenden getätigt werden.
  • Das Geld bleibt nur dann über den Stichtag hinaus auf dem Konto, solange das Quorum von 6000 TeilnehmerInnen nicht unterschritten wird.
  • Die Boykottierenden haben JEDERZEIT das Recht, ihr Geld vom THK zurückzufordern.

Sowohl Treuhandvertrag als auch AGBs liegen der GLS-Bank vor.
D.h. die Bank wird erst garkeine Überweisungen ausführen, die dem Vertrag widersprechen.

(der Treuhandvertrag zum download)

 

2. AGBs

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine Vereinbarung zwischen dir und der Treuhänderin (Anwältin) dar und sind eine Versicherung für dich, dass die beschriebenen Verfahrensweisen (Stichtag, Quorum, Rücktriffsrecht etc.) auch eingehalten werden.

 

Ausserdem gilt für Treuhandkonten allgemein:

  • Beträge auf THK bleiben Eigentum der Einzahlenden. Das Geld wird nur von der Anwältin verwahrt - deshalb können alle jederzeit über ihr Geld verfügen und die Rücküberweisung fordern. (siehe Rücktrittsformular)
  • Aus diesem Grund können die Gelder im Falle der Isolvenz der Treuhänderin auch nicht von ihren Gläubigern gepfändet werden, das sie nicht ihr Eigentum sind. 
  • Sollten dir trotzdem durch vertragswidriges Verhalten der Treuhänderin Nachteile entstehen, haftet die Berufs-Haftpflichtversicherung, die jeder Anwat und jede Anwältin zwingend abschließen muss.
  • Einzig die Treuhänderin ist für das Konto verfügungsberechtigt. Weder AStA noch der Verein haben Zugriff auf das Geld. (Im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit übernimmt ein Kollege oder Angestellte der Kanzlei vorübergehend die Kontoverwaltung)


Erfahrung aus anderen Bundesländern

Zwar wurde der Boykott in den meisten Bundesländern in denen er durchgeführt wurde abgebrochen, doch sind weder Gelder verschwunden, noch sind irgendjemanden Nachteile durch verspätete Überweisungen entstanden.

 

Fazit

Dies zeigt, dass das Konzept des Treuhandkontos zur Durchführung eines Gebührenboykotts und den Umgang mit hohen Gelbeträgen geeignet ist und ein Missbrauch durch die klare Organisationsstruktur und Aufgabenteilung ausgeschlossen wird.