
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Sicherlich fragt ihr euch, ob eure 500€ auf dem Treuhandkonto in guten Händen sein werden. Um dies beurteilen zu können, hier ein paar Hintergrundinfos:

Wie ihr seht, sind insbesondere 2 Vertragswerke von Bedeutung:
Dieser erteilt der Anwältin den Auftrag zum Einrichten und Verwalten des Treuhankontos (THK).
Darin wird festgehalten:
Sowohl Treuhandvertrag als auch AGBs liegen der GLS-Bank vor.
D.h. die Bank wird erst garkeine Überweisungen ausführen, die dem Vertrag widersprechen.
(der Treuhandvertrag zum download)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine Vereinbarung zwischen dir und der Treuhänderin (Anwältin) dar und sind eine Versicherung für dich, dass die beschriebenen Verfahrensweisen (Stichtag, Quorum, Rücktriffsrecht etc.) auch eingehalten werden.
Zwar wurde der Boykott in den meisten Bundesländern in denen er durchgeführt wurde abgebrochen, doch sind weder Gelder verschwunden, noch sind irgendjemanden Nachteile durch verspätete Überweisungen entstanden.
Dies zeigt, dass das Konzept des Treuhandkontos zur Durchführung eines Gebührenboykotts und den Umgang mit hohen Gelbeträgen geeignet ist und ein Missbrauch durch die klare Organisationsstruktur und Aufgabenteilung ausgeschlossen wird.
09/18/07
Am Boykott beteiligt haben sich:
Boykottierende:
1021
Das entspricht:
510.500,-€
Die Studiengebühren wurden am 18.09.2007 von der Rechtsanwältin Eva Jochim an die Johann Wolfgang Goethe Universität überwiesen.
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