
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
1.
Einzahlungen werden ausschließlich von Studierenden der JWG-Universität Frankfurt oder deren VertreterInnen durch Überweisung auf das oben angegebene Konto getätigt. Bareinzahlung ist nicht möglich. Einzahlungen von Vollzeitstudierenden sind ausschließlich in Höhe eines Betrages von € 500,- zulässig. Einzahlungen von Teilzeitstudierenden sind ausschließlich in Höhe der für das Teilzeitstudium erhobenen Studiengebühren zulässig. Einzahlungen in anderer Höhe nehmen am Boykott nicht teil und werden, soweit technisch möglich, unverzüglich an den Einzahler / die Einzahlerin zurück überwiesen.
2.
Bei jeder Überweisung sind als Verwendungszweck Name und Matrikelnummer der/des Studierenden anzugeben, in dessen/deren Namen das Geld überwiesen wurde. Fehlen diese Angaben, wird der Betrag an das Ursprungskonto zurücküberwiesen. Einzahlungen von Teilzeitstudiengebühren sind im Verwendungszweck mit dem Kürzel „TZ“ zu vermerken. Für Nachteile, die durch falsch, unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Überweisungsträger entstehen, haftet der/die Einzahlende.
3.
Wer seine Einzahlung unter Angabe von Name, Vorname, Hochschule sowie Matrikelnummer bei Rechtsanwältin Eva Jochim, Wielandstr. 31 60318 Frankfurt am Main, Fax: 069 5978339 zurückfordert, erhält sie unverzüglich per Überweisung auf das Ursprungskonto zurücküberwiesen, es sei denn, dass die Einzahlung vor der Rückforderung bereits an die JWG-Universität Frankfurt weitergeleitet wurde. Rücküberweisungen vom Treuhandkonto sind ausschließlich auf die Ursprungskonten möglich.
4.
Die eingezahlten Beträge verbleiben auf dem Treuhandkonto bis
a)
vom „Verein zur Förderung eines gebührenfreien Studiums an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt/M“ (in Folgenden Verein genannt) der Erfolg des Boykotts festgestellt wird. Der Boykott gilt als erfolgreich, wenn alle Studierenden, die sich am Boykott beteiligt haben, immatrikuliert bleiben und ihnen durch die Teilnahme auch keine sonstigen Nachteile seitens der JWG-Universität Frankfurt entstehen. In diesem Fall werden alle eingezahlten Beträge an die Ursprungskonten der Einzahler/ Einzahlerinnen zurücküberwiesen.
b)
der Boykott abgebrochen wird. Der Boykott wird unter folgenden Umständen abgebrochen:
i)
Bis 3 Werktage vor Ablauf der Zahlungsfrist für die allgemeinen Studiengebühren für das Wintersemester 2007/2008 (die seitens der JWG-Universität Frankfurt festgesetzt wird) beteiligen sich weniger als 6000 Studierende am Boykott.
ii)
Nach oben genanntem Termin fällt die Beteiligung unter 6000 Studierende.
5.
Im Falle des Abbruchs des Boykotts werden die eingezahlten Beträge umgehend unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der Studiengebühren an die JWG-Universität Frankfurt überwiesen. Die Einzahler und Einzahlerinnen verzichten insoweit auf die Rückzahlung der überwiesenen Beträge. Einzahler und Einzahlerinnen, die auch in diesem Fall eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages wünschen, müssen dies explizit auf dem Überweisungsträger vermerken, und zwar durch das Kürzel „Rück“ im Feld „Verwendungszweck“.
6.
Der eingezahlte Betrag bleibt Eigentum der EinzahlerIn, bis einer der unter den Ziffern 3 bis 5 beschriebenen Fälle eintritt. Der Verein wird regelmäßig die aktuellen Kontostände veröffentlichen und Studierenden auf Wunsch Zwischenstände mitteilen.
7.
Etwaige Zinserträge auf dem Treuhandkonto stehen dem Verein zu, der diese ausschließlich zweckgebunden zur Deckung der Kosten der Boykottkampagne und/oder zur Förderung sonstiger Aktivitäten zugunsten eines gebührenfreien Studiums nutzen wird.
8.
Die eingezahlten Beträge werden nur nach Anweisung durch Rechtsanwältin Eva Jochim vom Treuhandkonto überwiesen. Sie alleine ist für das Treuhandkonto verfügungsberechtigt. Sie ist berechtigt, zur Durchführung der Transaktionen nach Ziffer 3-5 bevollmächtigte Hilfskräfte einzusetzen.
9.
Den EinzahlerInnen ist bekannt, dass sie in eigener Verantwortung handeln. Eine Einzahlung auf das Treuhandkonto schützt nicht vor Exmatrikulation. Der Treuhänder, die bevollmächtigten Hilfskräfte, der Verein und die OrganisatorInnen des Boykotts können nicht für daraus entstehende Nachteile haftbar gemacht werden.
10.
Für Ansprüche aus diesem Vertrag gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Erklärung des Vereins, dass der Boykott gemäß Ziffer 4 erfolgreich ist oder abgebrochen wird. Im Fall von Ziffer 3 mit dem Zeitpunkt des Eingangs der Rückforderung.
11.
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend die gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt.
12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
13.
Datenschutz: Die persönlichen Daten, welche auf dem Überweisungsträger erhoben werden, werden ausschließlich verwendet, um die eingezahlten Beträge an die EinzahlerInnen zurück oder an die JWG-Universität Frankfurt/M. weiter zu überweisen. Zu diesem Zweck werden die Daten per EDV-Anlage erfasst. An die JWG-Universität Frankfurt/M. werden nur Matrikelnummern und Namen weiter gegeben. Alle persönlichen Daten werden nach Ablauf der Verjährungsfrist nach Ziffer 10 gelöscht bzw. vernichtet.
09/18/07
Am Boykott beteiligt haben sich:
Boykottierende:
1021
Das entspricht:
510.500,-€
Die Studiengebühren wurden am 18.09.2007 von der Rechtsanwältin Eva Jochim an die Johann Wolfgang Goethe Universität überwiesen.
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