
Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt
Hinweis: Folgende Angaben geben den aktuellen Kenntnisstand wieder und werden fortlaufend aktualisiert - es lohnt sich deshalb öfters nachzuschauen!
Das Gesetz sagt ja. Laut §3 Abs.(4) HImmaVO hat ein Teilzeitstudium "keinen Einfluss auf zu entrichtende Beiträge". D.h. obwohl du nur die Hälfte der Leistungen in Anspruch nimmst, sollst du trotzdem voll bezahlen!
Lege deshalb in jedem Fall Widerspruch ein (Formulare findest du hier) und beteilige dich am Boykott!
Ein Teilzeitstudium ist nicht zu Verwechseln mit einem TEILZEITSTUDIENGANG nach §3 Abs. (2) HStubeiG. Diese gibt es bisher an noch keiner Hochschule!
Wie das BaFöG-Amt auf Anfrage mitteilte, wird die Abgabe einer Studienbescheinigung für das Wintersemester bis zum 31.08. erwartet, damit der BaföG-Antrag verlängert wird. Es gibt jedoch noch die Möglichkeit des verspäteten Einreichens bis zum 31.10. Während dieser Zeit können die Zahlungen vorübergehend gestoppt werden, solange die Bescheinigung nicht vorliegt - das Geld wird aber bei fristgerechter Abgabe bis Ende Oktober rückwirkend ausgezahlt.
Erst wenn die Bescheinigung nach dem 31.10. immer noch nicht vorliegt, erlischt deine BaFöG-Berechtigung. Das heisst du musst einen komplett neuen Antrag stellen, einige Monate warten und bekommst erst nach Bearbeitung des Antrags wieder Geld.
D.h. wer BaFöG bekommt, kann sich durchaus am Boykott beteiligen, muss aber damit rechnen, dass er/sie für 1-2 Monate auf das BaföG verzichten muss. Da der Boykott bis Ende Oktober aber wahrscheinlich sowieso schon abgeschlossen und alle entweder mit oder ohne Studiengebühren zurückgemeldet worden sind, bekommt man das Geld eben später ausgezahlt. Man könnte sich also die 2 Monatsraten irgendwoher leihen, und zusehen, dass man rechtzeitig Mitte Oktober vom Boykott zurücktritt, um dann eine Studienbescheingung zu erhalten.
Grundsätzlich besteht natürlich auch vorher und jeder Zeit die Möglichkeit des Ausstiegs aus dem Boykott!
Anträge von Studierenden, die einen NEUEN BaföG-Antrag stellen (also bisher kein BaFöG bekommen haben), werden angeblich erst nach Abgabe einer Studienbescheinigung für das nächste Semester bearbeitet. Ihr könnt den Antrag aber natürlich auch im laufenden Wintersemester stellen, wenn der Boykott schon entschieden ist.
Ausserdem sollte man in Gesprächen mit den Sachbearbeitern NIE über den Boykott sprechen, sondern andere Gründe wie z.B. Antrag auf Befreiung oder die späte Versendung der Gebührenbescheide etc. für die verspätete Rückmeldung anführen. Dann hat man bessere Chance, das Geld weiterhin zu bekommen!
Nein, wegen einer Beteiligung am Boykott an sich kann dein Vertrag nicht gekündigt werden. Allerdings sind HiWi-Verträge an deinen Studierendenstatus und somit an eine Immatrikulation gebunden. Nur wenn es im Zusammenhang mit dem Boykott zur Exmatrikulation von Mindestens 6000 Studierenden kommt (was aus besagten Gründen unwahrscheinlich ist, und du ja bevor diese Gefahr überhaupt besteht, vom Boykott zurücktreten könntest), kannst du deinen HiWi-Job verlieren.
Uns wurde schon mehrfach von Äusserungen der Art "Wenn du Boykottierst, fliegst du raus" berichtet. Diese pauschalen Drohungen sind undifferenziert und haltlos, zumal es keinerlei "Weisungen von Oben" gibt, die solche Sanktionen anordnen würden. Hierzu eine e-mail des Vizepräsidenten der Uni: (hier)
Nein. Wie das Präsidium auf Anfrage mitteilte, werden Studierende auch in für Erstsemester bereits geschlossene Diplom-Studiengänge wieder aufgenommen, wenn sie ihr Studium bis zum Auslauftermin der Prüfungsordnung abschließen können (z.B. 2011 für Geowissenschaften). Das gilt sowohl bei Hochschulwechsel als auch bei Exmatrikulation für die Dauer eines Semesters. D.h. alle die bisher auf Diplom studiert haben, könnten ihr Studium im Falle einer Exmatrikulation wie bisher fortsetzen, und werden nicht zu einem Bachelor/Master gezwungen.
Die ZVS vergibt nur Erstsemester-Plätze. Sollte man exmatrikuliert werden und möchte sich im folgenden Semester wieder einschreiben, muss man sich NICHT erneut bei der ZVS bewerben, sonden direkt bei der Uni (gleiches Verfahren wie bei einem Hochschulwechsel in diesen Fächern). Dabei entscheidet die Uni bzw. der Fachbereich, ob und wen sie aufnehmen bzw. ob Plätze frei sind. Es wäre möglich, dass eure Studienplätze für ein Semester freigehalten werden. Die Fachschaften sind momentan dabei, das zu klären. Beteiligt euch deshalb zumindest vorrübergehned am Boykott (eine Exmatrikulation kann frühestens am 1.10. erfolgen, siehe Mahnpflicht), und wartet die weitere Entwicklung ab. Sollte es keinen Verhandlungsfortschritt bis dahin geben, habt ihr genug Zeit, vom Boykott zurückzutreten und das Geld selbst an die Uni zu zahlen.
Die Mahngebühren von 15 € werden auf den Semesterbeitrag erhoben, wenn dieser nicht fristgerecht - also bis 1. September – an die Uni gezahlt wurde. Auf die Studiengebühren (500 €) wird bisher keine Mahngebühr erhoben.
JEDERZEIT. Das Geld auf dem Treuhandkonto bleibt zu jeder Zeit dein Eigentum und wird nur solange DU es wünschst, dort verwahrt. Um dein Geld wieder zu bekommen, musst du das Rücktrittsformular ausfüllen und per post oder FAX an die Rechtsanwältin schicken.
Bis einschließlich 30. September gilt dein Semesterticket ohnehin noch. Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen erhältst Du danach vom RMV ein Papierticket mit einmonatiger Gültigkeit. Dafür wird der RMV aber auf jeden Fall den entsprechenden Anteil des Semesterbeitrags einbehalten.
Der Stichtag liegt drei Tage vor Ablauf der Rückmeldefrist, also am 29. August 2007. Du solltest aber möglichst früh auf das Treuhandkonto einzahlen, spätestens aber bis zum 27.8., damit das Geld sicher bis zum 29.8. auf dem Treuhandkonto eingegangen ist.
Bis zum Mahnschreiben und der damit verbundenen Aufforderung die Studiengebühren an die Universität zu überweisen kannst du nicht exmatrikuliert werden! Dieses Schreiben erhältst du Anfang September. Erst nach Ablauf der Mahnfrist (Mahnfrist endet voraussichtlich am 01.10) ist eine Exmatrikulation juristisch möglich.
NEIN. Da sich nur Grundstudienbeitragspflichtige am Boykott beteiligen, sind alle Boykottierenden verwaltungsrechtlich gleichgestellt. Jede willkürliche Exmatriluation von einzelnen Boykottierenden würde unter das Willkürverbot fallen, das sich aus Art.3 des Grundgesetzes ergibt.
Nein. Mit dem Boykott begeht man weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb drohen euch auch keinerlei strafrechtliche Konsequenzen oder Bußgelder. Es gibt kein Gesetz, dass euch zwingt Studiengebühren zu bezahlen - nur eins, das bei Nichtzahlung eure Exmatrikulation vorsieht. Diese ist aber durch die Masse von mindestens 6000 Boykottierenden (Quorum) sehr unwahrscheinlich, bzw. politisch kaum tragbar.
Das Quorum (Mindestbeteiligung) für den Boykott wurde auf der Vollversammlung am 10.5.2007 auf 6000 Studierende festgelegt. Da mit etwa 30.000 Studierenden zum Wintersemester gerechnet wird, entspräche das etwa 20% aller Immatrikulierten. Da aber nur ca. die Hälfte aller Studierenden überhaupt gebührenpflichtig sind, stellt das Quorum sogar über 30% der Gebühreneinnahmen der Uni dar.
Wenn wir das Quorum nicht erreichen, besteht überhaupt kein Grund zur Besorgnis. Dein Geld wird fristgerecht an die Uni überwiesen und es ist, als hättest dur regulär gezahlt. NUR wenn midestens 6000 mitmachen, wird die Zahlung verweigert. Dieses Kriterium gilt ab dem Stichtag bis zum Ende des Boykotts.
Natürlich sind die Erfolgschancen um so höher, desto mehr sich beteiligen. Da dir aber nach dem Stichtag noch 4 Wochen bleiben, bevor eine Exmatrilukation rechtlich überhaupt möglich ist (siehe Mahnpflicht), solltest du dich vorübergehend beteiligen und abwarten, wieviele es tatsächlich werden. Sollte das Quorum weit überschritten werden, könntest du den Boykott fortsetzen - falls nicht, bleibt dir genügend Zeit, um vom Boykott zurückzutreten.
Ein Treuhandkonto ist ein in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung unterhaltenes Konto. Der Inhaber des Treuhandkontos (hier die Anwältin Eva Jochim) verwaltet dieses für den Dritten (Dich und die anderen Boykottierenden) treuhänderrisch. Guthaben auf Treuhandkonten fallen bei Insolvenz des Treuhänders nicht in seine Vermögensmasse und sind vor fremden Zugriff geschützt. Treuhandkonten sind nicht dazu bestimmt, eigenen Zwecken des Inhabers zu dienen. Die Anwältin hat das Konto eingerichtet und hat das alleinige Zugriffsrecht auf das Geld. Welche Transaktionen sie tätigen darf, wird im Detail im Treuhandvertrag und den AGBen geregelt.
Ja. Für Studierende, die ein gebührenpflichtiges Studium auf längerer Sicht nicht finanzieren können oder wollen (und auch keine Darlehn aufnehmen können/wollen) und deshalb aufgrund von Studiengebühren ihr Studium abbrechen würden, haben wir die so genannte "Rück"-Option eingerichtet. Wenn Du bei der Überweisung auf das Treuhandkonto in der 2.Zeile des des Verwendungszwecks VOR deiner Matrikelnummer das Kürzel „RÜCK“ einträgst, wird beim Abbruch des Boykotts - also beim Unterschreiten des Quorums - das Geld an dich zurückgezahlt anstatt an die Uni weitergeleitet zu werden. Du bist dann automatisch exmatrikuliert, falls der Boykott scheitert. Wähle diese Option nur, wenn du dein Studium unter dem gegebenen Gebührenzwang sicher nicht fortsetzen willst. Mit der "Rück"-Option bekommst du die 500 € von Treuhandkonto in JEDEM FALL zurück, bei einem Erfolg natürlich auch. Daher ist es sinnvoll, sich das Geld z.B. von Verwandten für die maximal 1-2 Monate des Boykotts zu leihen. Den Semesterbeitrag von 254€ müsst ihr wie alle anderen Boykottierenden auch an die Uni Zahlen, da ihr ja bei einem erfolgreichen Boykott immatrikuliert bleiben wollt. Sollte der Boykott scheitern, bekommt ihr den Semesterbeitrag von der Uni zurückerstattet. Es gibt also 2 mmögliche Ausgänge bei der "Rück"-Option:
1.
Der Boykott ist erfolgreich, ihr bekommt die 500€ zurück und könnt wie bisher für 254€ weiterstudieren.
2.
Der Boykott scheitert, ihr bekommt die 500€ zurück, werdet exmatrikuliert und bekommt ebenfalls die 254€ zurück.
Kann ich boykottieren, wenn
…ich Langzeitstudiengebühren bezahlen muss?
Nein, dann kannst du leider nicht am Boykott teilnehmen, da das Risiko, dass nur die LangzeitstudiengebührenzahlerInnen exmatrikuliert würden, zu hoch wäre.
…ich Zweitstudiengebühren bezahlen muss?
Nein, dann kannst du leider nicht am Boykott teilnehmen, da das Risiko, dass nur die ZweitstudiengebührenzahlerInnen exmatrikuliert würden, zu hoch wäre.
…meine Aufenthaltsgenehmigung an meinen Studierendenstatus gebunden ist?
Du kannst dich eigentlich schon beteiligen. Da für dich das Risiko aber besonders hoch ist, würden wir dir empfehlen, dein Geld auf jeden Fall rechtzeitig (d.h. nach dem Erhalt des Mahnschreibens) vom Treuhandkonto zurück zu fordern und die Studiengebühren bis zum 1. Oktober an die Uni zu überweisen. So kannst du ein politisches Zeichen setzen, setzt aber deine Aufenthaltsgenehmigung und deinen Studienplatz nicht aufs Spiel.
…ich ein Darlehen aufnehmen muss?
Nein, wenn du ein Darlehen von der Landestreuhandstelle aufnehmen musst, kannst du dich leider nicht am Boykott beteiligen, weil das Geld von der Landestreuhandstelle direkt an die Uni überwiesen wird.
…ich, falls ich Studiengebühren zahlen muss, aufhöre zu studieren?
Ja, du kannst mit boykottieren. Trage einfach beim Verwendungszweck „Rück“ ein, dann wird Dir, sollte der Boykott nicht erfolgreich sein, das Geld auf das Konto zurück überwiesen von dem du es auf das Treuhandkonto eingezahlt hast.
…ich zum Wintersemester 07/08 erst beginne an der Uni Frankfurt zu studieren?
Nein, du kannst leider nicht mitmachen, weil deine Einschreibung an das Zahlen der Studiengebühren gebunden ist.
…ich zum Wintersemester 07/08 an die Uni Frankfurt wechsele?
Nein, du kannst leider nicht mitmachen, weil deine Einschreibung an das Zahlen der Studiengebühren gebunden ist.
… ich ein Urlaubssemester habe?
Nein, du kannst nicht mit boykottieren, weil du gar keine Studiengebühren zahlen musst.
09/18/07
Am Boykott beteiligt haben sich:
Boykottierende:
1021
Das entspricht:
510.500,-€
Die Studiengebühren wurden am 18.09.2007 von der Rechtsanwältin Eva Jochim an die Johann Wolfgang Goethe Universität überwiesen.
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