Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt

Ablauf

Phase A - bis zum Stichtag

Bis zum Stichtag müssen mindestens 6000 Studierende ihren Studiengebühr auf das Treuhandkonto (THK) eingezahlt haben. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Boykott gar nicht erst durchgeführt und die Gelder an die Uni weitergeleitet.

Phase B - Quorum erreicht

Sollte das Quorum von 6000 erreicht werden, wäre das ein deutliches Zeichen für einen freien Hochschulzugang und gegen Bildungsbarrieren. Die Tatsache, dass 20% der Studierenden an der Uni gewillt sind zu boykottieren, wird landesweit Aufsehen erregen, den öffentlichen Diskurs um Studiengebühren verschärfen und die Regierung weiter in Rechtfertigungsnot bringen.

Solange mindestens 6000 Studierenden am Boykott beteiligt sind, bleiben die Studiengebühren auf dem THK. Sollte das Quorum nach dem Stichtag wieder unterschritten werden, wird der Boykott abgebrochen und alle Beträge an die Uni überwiesen. D.h. ihr habt IMMER die Gewissheit, gemeinsammit mindstens 5999 KommilitonInnen zu boykottieren, auch nach dem Stichtag.

Jeder und Jede kann jederzeit sein/ihr Geld vom THK zurückfordern und aus dem Boykott aussteigen. Dazu muss das Rücktrittsformular ausgefüllt und per Post oder Fax an die Rechtsanwältin geschicklt werden. Innerhalb von 3 Werkatagen ist das Geld wieder auf eurem Konto.

Die Uni MUSS euch eine schriftliche Mahnung zustellen, in der sie euch die Exmatrikulation androht und eine Frist festsetzt (Gesetzlich geregelt in §10 Abs.3 Hess.Immatr.Vo). Erst bei Ablauf dieser Frist ist eine Exmatrikulation überhaupt erst möglich - vorher nicht.

Falls die Beteiligung zu diesem Zeitpunkt immer noch über 6000 liegt, tritt der Boykott in die entscheidende Phase ein. Unileitung und Landesregierung müssen sich verhalten. Entweder es kommt zu einer Aussetzung des Studienbeitragsgesetzes, oder es werden alle 6000 Boykottierenden (zunächst) exmatrikuliert.

Risiko: Exmatrikulation

Die Frage der Zwangsexmatrikulation spielt eine zentrale Rolle beim Gebührenboykott - sie ist sogar Kern des ganzen Konzepts.

Grundgedanke ist, dass bei einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern eine Exmatrikulation aller Boykottierenden "realpolitisch" nicht machbar ist. Ob es jetzt 20, 50 oder 80% der Studierenden sein müssen, ist Ansichtssache.

Trotzalledem werden die Verantwortlichen stets behaupten, sie hätten keinen Spielraum und müssten die geltenden Gesetze umsetzen - sprich  alle Zahlungsunwilligen exmatrikulieren. Das ist ihre Strategie um die Boykottierenden zum Aufgeben zu bewegen.

Wirklich Erfolg haben, d.h. die Abschaffung von Studiengebühren herbeiführen, kann der Boykott also nur dann, wenn wir es drauf ankommen lassen. Und dabei kommt es ganz entscheidend auf die Masse an.

Ein Quorum von 6.000 sind zwar nur ca. 20% aller Studierenden, jedoch schon 30% aller regulär Gebührenpflichtigen an der Uni-Ffm.

Das Quorum ist nur eine Mindestbeteiligung. Es könnte durchaus passieren, dass es mehr werden - und mit jeder Einzahlung steigen die Erfolgschancen.

Wenn du der Meinung bist, 6.000 seien viel zu wenig und es müssten sich mindestens 10.000 beteiligen, dann solltest du dich trotzdem beteiligen und abwarten, ob es nicht wirklich 10.000 werden. Falls nicht, kannst du ganz bequem mitte August vom Boykott zurücktreten und bist auf der sicheren Seite.

Denn es gilt: ohne Mahnung, keine Exmatrikulation.

Mahnpflicht

Nach §10 Abs.3 der Hessischen Immatrikulationverordnung besteht eine Mahnpflicht vor einer Zwangsexmatrikulation.

  „Die oder der Studierende ist (….) zu exmatrikulieren, wenn die Zahlung des Beitrags (…) trotz Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nach Ablauf der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.“

 

Was tun gegen Exmatrikulation

Sollte die Uni es tatsächlich wagen, über 6000 Studierende der JWGU zu examtrikulieren, heißt das nicht, dass wir uns geschlagen geben und uns mit unserem Schicksal abfinden. Wir werden alle juristischen und politischen Hebel in Bewegung setzen, um die Rücknahme der Exmatrikulation zu bewirken.

 

Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

 

  • Aktionen der Studierenden:

Demonstrationen, Blockade von Uni-Gebäuden, medienwirksame Aktionen im öffentlichen Räumen...

  • Solidarität der BündnispartnerInnen und weiteren gesellschaftlichen Gruppen:

Gewerkschaften, SchülerInnenvertretungen und möglicherweise Parteien werden die Rückmeldung aller Boykottierenden verlangen und durch die Schaffung von Öffentlichkeit, die Debatte in die Breite tragen.

  • Gemeinsame Aktionen aller GebührengenerInnen:

Großdemonstration, Öffentlicher Appell


Gleichzeitig wird das Uni-Präsidium innveruniversitär unter Druck gesetzt:

  • Unterstützungserklärungen von ProfessorInnen und Fachbereichen einholen
  • Fortsetzen des Studiums trotz Exmatrikulation:

Es ist durchaus möglich, in Zusammenarbeit mit solidarischen Profs. die Vorübergehende Exmatrikulation für ein Semester faktisch wirkungslos zu machen, indem z.B. Scheine rückwirkend ausgestellt werden. Den Besuch von Vorlesungen kann uns sowieso niemend verbieten.


Es besteht ausßerdem eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Unileitung (ähnlich wie in Hamburg) uns eine weitere Frist nach der eingentlichen Mahnfrist zugesteht, in der man bei nachträglicher Zahlung wieder immatrikuliert wird - sprich die Exmatrikulation zurückgenommen wird.

Dieses Vorgehen ist insofern logisch (aus sicht der Unileitung) weil spekuliert wird, dass einige Boykottierende, die ihren eigenen Arsch retten wollen, dadurch zum Rücktritt bewegt werden können und dadurch das Quorum unterschritten wird. Dies kommt aber gleichzeitig dem Eingeständnis gleich, dass eine Exmatrikulation aller 6000 NICHT ernsthaft in Betracht gezogen wird.

Deshalb gilt:

Keine Angst vor Exmatrikulation. Du stehst nicht alleine!

Zusammenfassung

Abschließend nochmal eine Zusammenfassung des Ablaufs. Die hier dargestellten Szenarien sind nur wenige Beispiele von sehr sehr vielen möglichen Verläufen, die der Boykott nehmen kann. Nach aktuellem Kenntnisstand sind diese hier aber unserer Einschätzung nach die wahrscheinlichsten.

Vor allem ist zu beachten, dass der Abbruch des Boykotts durch Unterschreiten des Quorums jederzeit möglich ist und das IHR vorallem JEDERZEIT vom Boykott ZURÜCKTRETEN könnt. Ihr entscheidet selbst, ob ihr entschlossen genug seid, den Boykott über die Mahnfrist hinaus fortzusetzen oder lieber nichts riskieren wollt und frühzeitig zurückzieht.

Falls ihr Fragen zu diesem Schema habt, einfach mailen oder zu den Infoveranstaltungen kommen.

Das hier ist ein WORST CASE - Szenario. Bedenke, dass eine MAssenexmatrikulation aus oben genannten Gründen sehr unwahrscheinlich ist und dass du ein Einzelner aus der Masse nicht Exmatrikuliert werden kannst - nur alle oder keine(r).