

Der Senat, das höchste beschlussfassendste Gremium der Hochschule, hat auf Antrag der studentischen Senatoren folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
"Der Senat der Hochschule Darmstadt fordert die Hochschulleitung auf, sich dafür einzusetzen, dass Studierende, die den Semesterbeitrag an die Hochschule entrichten, aber ihren Studienbeitrag nach HstubeiG nicht an die Hochschule, sondern auf ein Treuhandkonto entrichten, nicht exmatrikuliert werden und damit alle Ansprüche aus dem Studierendenstats (wie Studentenausweis, Semesterticket, etc.) behalten.
Der Senat empfiehlt den Studierenden, die Zahlung der Studienbeiträge bis zur Entscheidung über die Verfassungsklage nur unter Vorbehalt zu leisten.
Der Senat fordert die Hochschulleitung auf, alle Studienbeiträge, die bei der Hochschule eingehen, nur unter Vorbehalt anzunehmen und diese nur dann zu verausgaben, wenn sichergestellt ist, dass im Fall des Scheiterns des Gesetzes die Ausgaben aus zusätzlichen Mitteln des Landes erstattet werden."
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