Allgemeine Geschäftsbedingungen des Studiengebühren-Boykotts zum Wintersemester 2007 der Hochschule Darmstadt (h_da)

 

  1. Einzahlungen werden ausschließlich von Studierenden der h_da oder der VertreterInnen durch Überweisung in Höhe von 500,- € (500,- €, 700,- €, 900,- € bei Langzeitstudierenden) auf das Treuhandkonto des von dem AStA der h_da bestellten Treuhänders Herrn Rechtsanwalt Sami Saleh bei der Sparkasse Darmstadt, Kto-Nr.: 720577, BLZ: 50850150 getätigt. Der Semesterbeitrag in Höhe von 197,50 € ist selbständig und fristgerecht an die h_da zu überweisen. Überweisungen auf das Treuhandkonto haben bis zum 17.08.2007 zu erfolgen.
  2. Bei jeder Überweisung sind als Verwendungszweck Name und Matrikelnummer der/des Studierenden anzugeben, in deren/dessen Namen das Geld überwiesen wurde. Sollten diese Angaben fehlen, wird der Betrag an das Ursprungskonto zurück überwiesen. Für Nachteile, die durch falsch, unvollständig oder unleserlich ausgefüllte Überweisungsträger oder nicht, falsch oder unleserlich ausgefüllte Datenkontrollblätter entstehen, haftet der/die Einzahlende.
  3. Wer seine Einzahlung unter Angabe von Name, Anschrift und Matrikelnummer schriftlich mit Unterschrift zurückfordert, erhält sie unverzüglich binnen einer Frist von zwei Wochen per Überweisung auf das Ursprungskonto zurück, es sei denn, dass die Einzahlung bereits an die h_da weitergeleitet wurde. Bei der Rückforderung soll das Datum der Einzahlung angegeben werden.
  4. Ab dem 27.07.2007 wird täglich überprüft, ob genügend Studierende am Boykott teilnehmen. Das Quorum für die Fortsetzung des Boykotts ist von der Vollversammlung der Studierenden der h_da auf 2.000 TeilnehmerInnen festgelegt worden. Solange das Quorum der teilnehmenden Studierenden der h_da in Höhe von 2.000 TeilnehmerInnen erreicht bleibt, verbleibt das eingezahlte Geld auf dem Treuhandkonto. Sobald weniger als 2.000 Studierende teilnehmen, wird der Boykott abgebrochen. Im Falle des Abbruchs werden alle Einzahlungen sowie die Namen und die Matrikelnummern der EinzahlerInnen vom Treuhänder unverzüglich an die h_da weitergeleitet.
  5. Falls der Boykott über den 24.08.2007 hinweg andauern sollte, ist mit einer Säumnisgebühr von 15,- € zu rechnen, die eigenständig und auf eigene Verantwortung von jedem(r) TeilnehmerIn auf das Bankkonto der h_da überwiesen werden muss.
  6. Spätestens am 31.12.2007 wird der Treuhänder noch auf dem Treuhandkonto vorhandene Beträge an die EinzahlerInnen zurück überweisen. Der Treuhänder hat das Recht, aber nicht die Pflicht, diesen Schritt auch zu einem früheren Zeitpunkt zu unternehmen. Dieses Recht ist insbesondere für den Fall vorgesehen, dass der AStA der h_da den Erfolg des Boykotts feststellt.
  7. Der Boykott gilt als erfolgreich beendet, wenn alle TeilnehmerInnen des Boykotts ohne Zahlung der Studiengebühren ordnungsgemäß rückgemeldet werden, ohne dass die Studiengebühren an die h_da überwiesen wurden.
  8. Die eingezahlten Beträge bleiben Eigentum der Einzahlenden, bis einer der drei unter den Ziff. 3 bis 5 beschrieben Fälle eintritt. Die eingezahlten Beträge werden auf einem Girokonto angelegt. Eventuelle Zinsen werden zur Deckung der Kosten für die Treuhandaktion verwendet.
  9. Der AStA der h_da verpflichtet sich, mindestens wöchentlich den Kontostand und die Zahl der EinzahlerInnen unter www.boykott-hessen.de/hochschulen/hochschule-darmstadt/ zu veröffentlichen.
  10. Die eingezahlten Beträge werden nur nach Anweisung durch Rechtsanwalt Sami Saleh, Bunsenstr. 6, 64293 Darmstadt, vom Treuhandkonto überwiesen. Er allein ist für das Treuhandkonto verfügungsberechtigt. Er ist berechtigt, 5 bevollmächtigte Hilfskräfte zur Durchführung der Transaktionen nach Ziff. 3 bis 5 einzusetzen.
  11. Den EinzahlerInnen ist bekannt, dass sie in eigener Verantwortung handeln. Eine Einzahlung auf das Treuhandkonto schützt nicht vor einer Exmatrikulation. Der Treuhänder, die bevollmächtigten Hilfskräfte und die OrganisatorInnen des Boykotts können nicht für daraus entstehende Nachteile haftbar gemacht werden.
  12. Für Ansprüche aus diesem Rechtsverhältnis gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Die Frist beginnt mit der öffentlichen Erklärung der AStA der h_da, dass der Boykott erfolgreich ist oder abgebrochen wird.
  13. Sollten einzelne Klauseln oder Teile von Klauseln dieser AGB rechtlich unwirksam sein, tritt an ihre Stelle diejenige zulässige Regelung, welche der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Darmstadt.
  15. Datenschutz: Die persönlichen Daten, welche auf dem Überweisungsträger erhoben werden, werden ausschließlich verwendet, um die eingezahlten Beträge an die EinzahlerInnen zurück oder an die h_da weiter zu überweisen. Zu diesem Zweck werden die Daten per EDV- Anlage erfasst. Die TeilnehmerInnen stimmen zu, dass diese Erfassung auch unter Mitarbeit von Mitgliedern des AStA der h_da auf Rechnern erfolgen kann. Diese sind gegenüber den TeilnehmerInnen hiermit zur Vertraulichkeit verpflichtet und werden alle Daten nach Abschluss des Boykotts löschen. An der h_da werden nur Matrikelnummern und Namen weiter gegeben, und auch das nur, falls die Einzahlungen an die h_da weitergeleitet werden.