Rückblick in die Geschichte

Der Boykott der Studiengebühren in den Jahren

1969/1970

Der diesjährige Boykott der Studiengebühren ist nicht das erste Mal, dass diese Aktionsform des zivilen Ungehorsams an Hochschulen als Mittel der Einflussnahme auf die Politik angewendet  wird. Schon 1969 und 1970 wurde die Zahlung von Studiengebühren an deutschen Hochschulen kollektiv verweigert und so die allgemeine Gebührenfreiheit für alle Universitäten und Fachhochschulen bewirkt.

Die Boykottkampagne von 1969/1970

Dem Gebührenboykott der im Sommersemester 1970 an den Hamburger Universitäten und Fachhochschulen stattfand, waren Streiks und Boykotte in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vorangegangen, die jeweils zur Abschaffung der Studiengebühr geführt hatten. Anfang 1970 beschloss das Zentralplenum der Hamburger ASten die Kampagne auch auf den Fachhochschulbereich auszuweiten Infolge der studentischen Proteste beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz auf Antrag des Landes Hamburg am 16.04.1970 die generelle Gebührenfreiheit für die Universitäten und Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik ab dem Wintersemester 1970/71. Die rückwirkende Streichung der Gebühren für das laufende Sommersemester konnte jedoch nicht erreicht werden, so dass die Hamburger ASten zum sofortigen Boykott der Studiengebühren in Höhe von 150DM aufriefen. Auch in Schleswig Holstein und Baden-Württemberg wurden Boykottkampagnen gestartet um die Gebührenerhebung zu verhindern. Der Präsident der Universität Hamburg – Fischer-Appelt – erklärte, dass er zwar keine Verweigerer exmatrikulieren, wohl aber die Studiengebühren zwangseintreiben werde. Zugleich setzte er sich beim Politischen Senat für die prinzipielle Abschaffung der Studiengebühren ein, was zur oben erwähnten Initiative Hamburgs bei der Ministerpräsidentenkonferenz führte. An der Hochschule für bildende Künste verweigerten 500 von 550 Studierenden die Zahlung der Gebühren. An der Uni Hamburg beteiligten sich ca. 4000 Studenten an dem Boykott. Nachdem der Präsident offiziell nicht zum Einlenken bezüglich der Gebühren für das Sommersemester bereit war, erhielten die Boykottteilnehmer eine Bescheinigung vom AStA wonach sie für das Sommersemester von den Gebühren zu befreien waren. Diese Bescheinigungen wurden von der Univerwaltung anerkannt und führten somit zur Befreiung, eine für alle tragbare Lösung. Hintergründe und Perspektiven Das damalige politische Klima an den Universitäten war ein wesentlich engagierteres als heute! Die Studierenden und ihre Interessenvertretung traute sich zu allgemeinen politischen und gesellschaftlichen Themen Stellung zu nehmen. Im Januar 1970 ging sogar der Rektor der Universität Hamburg, Hansjörg Sinn, mit anderen Mitgliedern des Akademischen Senats und Studierenden auf die Straße und demonstrierte gegen die hohe Zahl von Zulassungsbeschränkungen und die vielen Bildungsbarrieren für „Arbeiterkinder“ bzw. Angehörige der „bildungsfernen“ Schichten. Schon damals zeigte sich in der Hochschulpolitik der grundsätzliche Konflikt zwischen der Produktion wirtschaftlich verwertbaren Humankapitals einerseits und andererseits einer umfassend humanen Bildung, die an der Entwicklung mündiger Menschen mit kritisch gesellschaftlicher Verantwortung orientiert ist. Die Studiengebühren wurden im damaligen Diskurs nicht isoliert als Mittel zur Verteuerung des individuellen Studiums kritisiert, sondern im gesellschaftlichen Kontext der Reproduktion von ungleichen Entwicklungsmöglichkeiten. Das Ziel der damaligen Boykottkampagnen war das Erreichen gleicher sozialer und kultureller Entwicklungsmöglichkeiten im Bildungsbereich und in der Gesellschaft. Und so wie vor 37 Jahren kann eine außerparlamentarische Opposition gegen die momentanen politischen Entwicklungen nur dann erfolgreich sein, wenn sie bundesweit vernetzt und nicht allein an Partikularinteressen orientiert agiert.