der Stichtag für den Boykott ist der
Wenn ihr boykottieren möchtet, solltet ihr also spätestens am 01.08.07 den Überweisungsträger bei eurer Bank einwerfen, damit das Geld pünktlich ankommt.
Falls das Quorum nicht erreicht wird, ist durch diesen Stichtag sichergestellt, dass eure Gebühren bis zum Ablauf der Rückmeldefrist an die Hochschule überwiesen werden.
Bis zum Stichtag müssen mindestens 25% aller Studierenden der FH Wiesbaden (also genau 2157,5) ihre Studiengebühr auf das Treuhandkonto (THK) eingezahlt haben. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Boykott abgebrochen, das Geld an die Hochschule überwiesen. Bis zum Stichtag besteht keinerlei Risiko.

Sollte das Quorum von 2157,5 erreicht werden, wäre das ein deutliches Zeichen für einen freien Hochschulzugang und gegen Bildungsbarrieren. Die Tatsache, dass 25% der Studierenden an der FH gewillt sind zu boykottieren, wird vor allem dann landesweit Aufsehen erregen, wenn das Quorum auch an anderen hessischen Hochschulen erreicht wird.

Solange mindestens 2157,5 Studierenden am Boykott beteiligt sind, bleiben die Studiengebühren auf dem THK.
Jeder und Jede kann jederzeit sein/ihr Geld vom THK zurückfordern und aus dem Boykott aussteigen. Dazu muss das Rücktrittsformular ausgefüllt und per Post oder Fax an die Rechtsanwältin geschickt werden. Das Geld wird dann schnellstmöglich wieder auf euer Konto überwiesen.

Die FH MUSS euch eine schriftliche Mahnung zustellen, in der sie euch die Exmatrikulation androht und eine Frist festsetzt (Gesetzlich geregelt in §10 Abs.3 Hess.Immatr.Vo). Erst bei Ablauf dieser Frist ist eine Exmatrikulation überhaupt möglich - vorher nicht.
Falls die Beteiligung zu diesem Zeitpunkt immer noch über 2157,5 liegt, tritt der Boykott in die entscheidende Phase ein. FH Leitung und Landesregierung müssen sich verhalten. Entweder es kommt zu einer Aussetzung des Studienbeitragsgesetzes, oder es werden alle 2157,5 Boykottierenden (zunächst) exmatrikuliert.
Die Frage der Zwangsexmatrikulation spielt eine zentrale Rolle beim Gebührenboykott - sie ist sogar Kern des ganzen Konzepts.
Grundgedanke ist, dass bei einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern eine Exmatrikulation aller Boykottierenden "realpolitisch" nicht machbar ist. Ob es jetzt 20, 50 oder 80% der Studierenden sein müssen, ist Ansichtssache.
Trotzalledem werden die Verantwortlichen stets behaupten, sie hätten keinen Spielraum und müssten die geltenden Gesetze umsetzen - sprich alle Zahlungsunwilligen exmatrikulieren. Das ist ihre Strategie um die Boykottierenden zum Aufgeben zu bewegen.
Wirklich Erfolg haben, d.h. die Abschaffung von Studiengebühren herbeiführen, kann der Boykott also nur dann, wenn wir es drauf ankommen lassen. Und dabei kommt es ganz entscheidend auf die Masse an.
Das Quorum ist nur eine Mindestbeteiligung. Es könnte durchaus passieren, dass es mehr werden - und mit jeder Einzahlung steigen die Erfolgschancen.
Wenn du der Meinung bist, 2157,5 seien viel zu wenig und es müssten sich mindestens 6.000 beteiligen, dann solltest du dich trotzdem beteiligen und abwarten, ob es nicht wirklich 6.000 werden. Falls nicht, kannst du ganz bequem vor dem Stichtag vom Boykott zurücktreten und bist auf der sicheren Seite.
Denn es gilt: ohne Mahnung, keine Exmatrikulation.
Nach §10 Abs.3 der Hessischen Immatrikulationverordnung besteht eine Mahnpflicht vor einer Zwangsexmatrikulation.
„Die oder der Studierende ist (….) zu exmatrikulieren, wenn die Zahlung des Beitrags (…) trotz Mahnung und Androhung der Exmatrikulation nach Ablauf der gesetzten Frist nicht erfolgt ist.“

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