Rückmeldung bis Mitte September möglich (FH-Pressemitteilung)

Rückmeldung an der Fachhochschule läuft

Ab dem kommenden Semester kostet das Studieren an hessischen Hochschulen vom ersten Semester an Geld. Das Studienbeitragsgesetz sieht jedoch Ausnahmen vor. Wer zum Beispiel ein Praxissemester absolviert, ein Kind bis zu 14 Jahren versorgt oder einen Angehörigen pflegt, muss die vom Gesetzgeber beschlossenen 500 Euro pro Semester nicht zahlen.

An der Fachhochschule Gießen-Friedberg, die Ende letzter Woche etwa 9000 Beitragsbescheide an ihre Studierenden versandt hat, sind mittlerweile knapp 700 Anträge auf Beitragsbefreiung eingegangen. Wolfgang Geller, Leiter des Studiensekretariats der FH, folgert daraus, dass die Studentinnen und Studenten gut über die Regelungen des Studienbeitragsgesetzes informiert sind: „Wir haben bereits Ende Juni alle wichtigen Informationen einschließlich der benötigten Antragsformulare ins Internet gestellt. Mit den Bescheiden haben wir nochmals ausführlich auf die Befreiungsmöglichkeiten hingewiesen," so Geller.

Denen, die einen Befreiungsantrag gestellt haben, rät der Sekretariatsleiter, die Studienbeiträge von 500 Euro nicht zu zahlen und lediglich den Semesterbeitrag in Höhe von 205,70 Euro zu überweisen. Die vorliegenden Anträge würden aller Voraussicht nach bis Ende August bearbeitet, so dass Studienbescheinigungen und Semesterticket zum Beginn des Wintersemesters am 1. September verfügbar seien.

Auch wer den offiziellen Rückmeldeschluss am 24. August verpasst, muss nicht um seinen Studienplatz fürchten. Wer keinen Befreiungsantrag gestellt und sich bis Mitte September nicht zurückgemeldet hat, erhält ein Erinnerungsschreiben und hat auch dann noch die Möglichkeit, das Versäumte nachzuholen.

AStA-SemesterTicket und Studienbescheinigung

Das AStA-SemesterTicket (RMV+NVV) wird für alle Boykottierenden voraussichtlich als Übergangsticket mit begrenzter Gültigkeit zur Verfügung gestellt werden. Dies ist als Zwischenlösung gedacht, falls die Rückmeldung an den Automaten und das Neubeschreiben der Karten nicht möglich ist, weil die Hochschule den Status nicht erfassen kann.

Für viele Anlaufstellen wie Krankenkasse, BAföG, Arbeitsstelle oder Wohnheimplatz wird eine Studienbescheinigung benötigt. Bitte gebt an, dass ihr diese nachreichen werdet; dies sollte gewährleistet sein.

Anwalt engagiert und Treuhandkonto eröffnet

Das Treuhandkonto für den Boykott der Studiengebühren ist eröffnet. Die Anwaltskanzlei Döhmer in Gießen betreut dieses Konto in unserem Auftrag. Fragen zum Treuhandkonto und zum Boykott bitte an den AStA der FH Gießen-Friedberg stellen: Impressum AStA

Dazu fanden am 26.06. und 28.06. gesonderte Vollversammlungen an den Standorten Gießen und Friedberg statt.

Juristischer Beistand und Treuhandkonto

Es liegen Angeboten von lokalen Kanzleien vor. In Kürze werden die studentischen Vertreter darüber entscheiden.

Der nächste Schritt ist die Eröffnung eines Treuhandkontos.

Also schaut bald wieder rein. "Es geht voran. Geschichte wird gemacht."