Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Bedingungen zwischen dem AStA - Allgemeiner Studierenden-Ausschuss - der Fachhochschule Gießen-Friedberg und den Studierenden, die sich am Boykott der Studiengebühren an der Fachhochschule Gießen-Friedberg im Wintersemester 07/08 beteiligen.
Mit der Einzahlung auf das vom „AStA der FH Gießen-Friedberg“ durch Rechtsanwalt Tronje Döhmer, Bleichstr. 34, 35390 Gießen, eingerichtete Rechtsanwalts-Sammelanderkonto bei der GLS Gemeinschaftsbank eG, Bankleitzahl 43060967, Konto-Nr. 6004365100 (Sammelanderkonto AStA FH GI-FB), akzeptiert die Einzahlerin bzw. der Einzahler die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1.
Durch die Einrichtung eines Rechtsanwalts-Sammelanderkontos soll die solidarische Durchführung eines erfolgreichen Boykotts der Studiengebühren an der Fachhochschule Gießen-Friedberg im Wintersemester 07/08 gefördert werden. Verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung und Durchführung des Boykotts ist ausschließlich der „AStA - Allgemeine Studierenden-Ausschuss - der Fachhochschule Gießen-Friedberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, Wilhelm-Leuschner-Str. 13, 61189 Friedberg/Hessen“ (nachstehend: AStA).
2.
Einzahlungen dürfen ausschließlich von Studierenden oder zugunsten von Studierenden an der Fachhochschule Gießen-Friedberg durchgeführt werden, die nicht von Studiengebühren befreit sind oder denen eine Stundung gewährt wurde. Einzahlungen von Studierenden sind ausschließlich in Höhe von EUR 500, EUR 700 oder EUR 900 zulässig. Einzahlungen in anderer Höhe nehmen am Boykott nicht teil und werden, soweit technisch möglich, unverzüglich an den Einzahler/die Einzahlerin zurück überwiesen.
3.
Im Feld "Kunden-Referenznummer-Verwendungszweck“ des Überweisungsträger müssen
- die Matrikelnummer,
- nachfolgend ein Leerzeichen,
- der Nachname der Einzahlerin oder des Einzahlers angegeben sein, unter welchem die Einzahlerin/der Einzahler an der Fachhochschule Gießen-Friedberg eingeschrieben sind,
- die Kontonummer der Einzahlerin oder des Einzahlers und
- die Bankleitzahl der Bank der Einzahlerin oder des Einzahlers
angegeben werden. Für Nachteile, die durch falsch, unvollständig oder unleserlich ausgefüllte
Überweisungsträger entstehen, haftet der Einzahler/die Einzahlerin.
4.
Die eingezahlten Beträge verbleiben auf dem Sammelanderkonto, bis vom AStA festgestellt worden ist, ob der Boykott erfolgreich ist oder abgebrochen wird. Dies wird umgehend öffentlich bekannt gegeben werden.
Im Erfolgsfall wird das empfangene Geld an die Einzahlerin/den Einzahler zurück überwiesen. Dies gilt auch, wenn die Einzahlenden zugunsten eines/einer Studierenden gezahlt haben.
Im Falle des Abbruchs des Boykotts werden die eingezahlten Beträge umgehend unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit der Studiengebühren an die Fachhochschule Gießen-Friedberg überwiesen. Die Einzahler und Einzahlerinnen verzichten insoweit auf die Rückzahlung der überwiesenen Beträge. Einzahler und Einzahlerinnen, die auch in diesem Fall eine Rückzahlung des eingezahlten Betrages wünschen, müssen dies explizit auf dem Überweisungsträger vermerken, und zwar durch das Kürzel „Rück“ im Feld Verwendungszweck.
Eine andere Verwendung der eingezahlten Beträge, insbesondere Auszahlungen an andere Personen o.ä., ist nicht möglich.
5.
Der Boykott gilt als erfolgreich, wenn alle Studierenden, die keine Studiengebühren gezahlt haben, immatriku-liert bleiben und ihnen durch die Teilnahme am Boykott auch keine sonstigen Nachteile seitens der Fachhoch-schule Gießen-Friedberg entstehen.
6.
Der Boykott wird unter folgenden Umständen abgebrochen:
Wenn sich 14 Tage nach Ablauf der von der Hochschule gesetzten Zahlungsfrist weniger als 25 % der studienbeitragspflichtigen Studierenden (vom Hessischen Studienbeitragsgesetz Betroffenen) - entspricht 2.286 Studierenden auf Grundlage der den Semesterbeitrag zahlenden Studierenden vom Wintersemester 2006/07 - am Boykott beteiligen.
Nach dem Stichtag füllt die Beteiligung unter das angegeben Quorum.
Verhandlungen mit den verantwortlichen Stellen nach Erreichen des vorgegebenen Quorums scheitern. In diesem Fall wird der AStA die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geeigneter Weise an der Entscheidung über die weitere Vorgehensweise beteiligen.
7.
Bis zur Feststellung über das Ereignis des Boykotts hat jeder Einzahler/jede Einzahlerin das Recht, seine/ihre Einzahlung zurück zu fordern. Hierzu ist eine schriftliche Aufforderung unter Nennung der Matrikelnummer an Rechtsanwalt Tronje Döhmer erforderlich. Die Rückzahlung erfolgt ca. binnen einer Woche auf das Konto des Einzahlers/der Einzahlerin, sofern die richtige Kontoverbindung bekannt ist.
8.
Der AStA wird regelmäßig die aktuellen Kontostände veröffentlichen und Studierenden nach Wunsch Zwischenstände mitteilen.
Etwaige Zinserträge auf dem Sammelanderkonto stehen dem AStA zu, der diese ausschließlich zweckgebunden zur Deckung der Kosten der Boykottkampagne und/oder zur Förderung sonstiger Aktivitäten zugunsten eines gebührenfreien Studiums nutzen wird.
9.
Hinweis: Die Einzahlung auf dem Sammelanderkonto ist eine persönliche und politische Entscheidung der Studierenden. Sie schützt nicht vor einer möglichen Exmatrikulation, sollte das Quorum erreicht und der Boykott durchgeführt werden. Der AStA haftet nicht für etwaige Nachteile, die sich aus einer nicht oder verspätet erfolgten Zahlung von Studiengebühren ergeben können. Dies gilt insbesondere auch für den Fall einer Rücküberweisung von eingezahlten Beträgen, die im Fall eines Abbruchs des Boykotts auf ausdrücklichen Wunsch von Studierenden erfolgt.
10.
Vertragspartner und Haftender gegenüber den einzahlenden Studierenden aus jeglichem Rechtsgrund ist ausschließlich der AStA, welcher mit dem kontoführenden Rechtsanwalt eine gesonderte vertragliche Verein-barung trifft.
Vertragliche oder sonstige Ansprüche der einzahlenden Studierenden gegenüber dem kontoführenden Rechts-anwalt oder dessen Kanzlei bestehen nicht. Vorsorglich verzichten die einzahlenden Studierenden insoweit auf jegliche Ansprüche.
11.
Persönliche Daten, welche in der Verbindung mit der Überweisung erhoben werden, werden ausschließlich verwendet, um die eingezahlten Beträge an die Einzahler und Einzahlerinnen zurück zu zahlen oder an die Fachhochschule Gießen-Friedberg zu überweisen. Nach Beendigung der Boykottmaßnahmen werden die Datensätze vollständig gelöscht, soweit nicht gesetzlich eine Aufbewahrung bzw. Sicherung der Daten - z.B. aus steuerlichen Gründen - vorgeschrieben ist.
12.
Sollten einzelne Klauseln des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend die gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am Nächsten kommt.
13.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gießen.
Diese Internetpräsenz wird betrieben von: