Widerspruch gegen das Hessische Studienbeitragsgesetz
Update: 16. Juli 2007
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Studiengebühren sind Gebührenbescheide Deiner Hochschule. Neben dem Boykott ist es deshalb ratsam, auch rechtlich gegen die Gebührenbescheide vorzugehen. Hierzu ist es erforderlich, dass gegen den Gebührenbescheid innerhalb eines Monats nach Zugang ein sogenannter Widerspruch erhoben wird. Andernfalls würde der Gebührenbescheid bestandskräftig und könnte nicht mehr angefochten werden. Gleichzeitig sollte ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheides gestellt werden, um Rechtsnachteile durch die Nichtzahlung zu vermeiden. Das Widerspruchsschreiben ist an jene Stelle zu richten, die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides als Adressat des Widerspruchs genannt ist. Dies wird Deine Hochschule sein.
Zusammengefasst:
- Jeder kann und sollte Widerspruch einlegen - nur so erkennst Du die Studiengebühren nicht an.
- Widerspruch erst einlegen, wenn der Gebührenbescheid bei Dir angekommen ist!
- Gleichzeitig: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheides stellen!
- Der Widerspruch, in dem Du auch Deine Rückmeldung einfordern kannst, verändert das Rückmeldeverfahren: nicht die Verwaltungssoftware entscheidet, ob Du exmatrikuliert werden sollst (dadurch, dass sie registriert, wie viel Du gezahlt hast), sondern das Präsidium selbst muss in jedem Fall einzeln entscheiden.
- Der Widerspruch kehrt die Entscheidung der Universität um: sie muss nicht für Dich ausfallen, obwohl Du nicht gezahlt hast, sondern (bei Ablehnung des Widerspruchs) gegen Dich, obwohl Du Widerspruch eingelegt hast und im Widerspruch z.B. auf den bereits gezahlten Semesterbeitrag verwiesen hast.
- Hochschule Darmstadt
- Uni Frankfurt (Bescheid wurde noch nicht verschickt)
- FH Frankfurt (noch nicht vorhanden)
- Uni Gießen (Bescheid wurde noch nicht verschickt)
- FH Gießen-Friedberg (noch nicht vorhanden)
- Uni Marburg
- Uni Kassel (noch nicht vorhanden)
- FH Wiesbaden (noch nicht vorhanden)
Wenn es für Deine Hochschule noch noch keine Musterwidersprüche gibt, nimm diese Musterwidersprüche aus Marburg und passe sie für Deine Hochschule entsprechend an:
- Formulare zum Download (Formate: pdf / doc / odt) findest Du auf dieser Seite etwas weiter unten. Es gibt jeweils extra vorformulierte Widersprüche für Bafoeg-Empfänger und Studierende mit geringem Einkommen (bzw. Studis mit Eltern mit geringem Einkommen).
- Du solltest den Widerspruch auf jeden Fall personalisieren. Wenn du also zum Beispiel 5 Geschwister hast, was sich stark auf die finanzielle Situation in deiner Familie auswirkt, dann schreibe dies dazu. Auch alles andere was dir einfällt, was möglicherweise deine argumentative Position verbesser kann, solltest du dazu schreiben.
- Was du auf keinen Fall vergessen darfst: Die "XX" in der vorlage durch das richtige Datum zu ersetzen und den richtigen Namen in den Briefkopf eintzutragen!
- Dann das ganze Formular ausgedruckt und unterschrieben per Post an das Präsidium Deiner Hochschule schicken (Die Anschrift erfährst Du auf der Homepage Deiner Hochschule) oder persönlich vorbei bringen
- Das ganze muss innerhalb von 30 Tage nach Erhalt des Bescheids passieren! Denn nur so lange läuft die Frist, in der Ihr das Recht habt, zu widersprechen.
- Widerspruch kannst Du auch einlegen, wenn Du einen Antrag auf Befreiung von der Gebührenpflichst stellst. Du solltest aber beides auf jeden Fall getrennt voneinander tun!